Massnahmen zum Radonschutz sollte man bereits bei der Planung von Bauten und Renovationen ins Auge fassen. Dies gilt besonders für Gebiete mit erhöhten Radonbelastungen.
Das natürliche Edelgas Radon kommt im Bauuntergrund vor und dringt zum Beispiel durch Ritzen oder Naturkeller ins Gebäudeinnere ein. Das Gas zerfällt in feste Zerfallsprodukte, die zu einer Bestrahlung der Lunge führen. Die Folge sind in der Schweiz jährlich 200 bis 300 vorzeitige Todesopfer durch Lungenkrebs. Wegen des hohen Risikos sollte man bei Neubauten grundsätzlich Radonschutzmassnahmen vorsehen. In bestehenden Gebäuden kann Radon mit Hilfe eines so genannten Dosimeters einfach gemessen werden. Allerdings sollte man vor Renovationen genügend Zeit für die Messung einplanen, da diese im Winter erfolgen sollte und drei Monate dauert. Informationen zur Radonmessung finden Sie auf der Internetseite www.ch-radon.ch. Auf derselben Seite befindet sich auch eine Suchmaschine, mit der Sie Angaben für das Radonrisiko in Ihrer Gemeinde erhalten können.
Falls angezeigt können bauliche Massnahmen zur Reduktion der Radonbelastung ergriffen werden. Diese lassen sich im Rahmen einer Renovation zwar oft billiger realisieren. Radonschutzmassnahmen müssen aber nicht immer teuer sein und können grundsätzlich jederzeit durchgeführt werden.
Letzte Änderung 28.08.2018
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