Lüftung und Lüftungsanlagen

In luftdichten Häusern ist die ausreichende Durchlüftung nicht selbstverständlich. Bei der Planung von Neubauten und Sanierungen muss ein Lüftungskonzept erstellt werden. Bei Lüftungsanlagen ist die Hygiene-Richtlinie zu beachten. 

Frischluftwechsel

Für eine gute Raumluftqualität ist eine ausreichende Durchlüftung nötig. Denn gewisse Belastungen der Raumluft sind unvermeidlich – wie etwa die Belastungen aus dem Stoffwechsel der Bewohner und von ihren täglichen Aktivitäten wie Kochen, Putzen, Duschen, Körperpflege. Auch Materialien können geringe Mengen an Stoffen an die Raumluft abgeben, ein Beispiel sind natürliche Gerüche von Holz und Leder. Damit sich die Verunreinigungen nicht im Raum ansammeln müssen sie durch Lüften abgeführt und mit frischer Luft ersetzt werden.

Noch in den 1960er Jahren waren die Gebäude sehr undicht und die Fenster wiesen noch keine Gummidichtungen auf. In der Folge ging in der Heizperiode viel Heizenergie verloren, unangenehme Zugluft entstand und die Raumluft wurde an kalten Tagen rasch unangenehm trocken. Andererseits nahm es dieser natürliche Luftwechsel den Bewohnern nahezu ab zu lüften. Seit der Ölkrise in den 1970er Jahren hat sich die Situation grundlegend geändert, indem die Gebäude immer besser abgedichtet wurden. Heute muss die Gebäudehülle von Neubauten dicht sein. In neueren Gebäuden mit ausschliesslicher Fensterlüftung ist daher regelmässiges Lüften durch die Bewohner unerlässlich. Tagsüber bei Abwesenheit der Bewohner sowie nachts oder bei dichter Belegung einer kleinen Wohnung stösst die Fensterlüftung aber rasch an Grenzen. Um den für eine gute Raumluftqualität benötigten Frischluftwechsel zu gewährleisten, muss deshalb bereits bei der Bauplanung ein Lüftungskonzept erstellt werden. Als Hilfestellung für Architekten und Lüftungsplaner hat der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverband SIA das Merkblatt 2023 «Lüftung in Wohnbauten» erstellt. Es zeigt verschiedene Lösungswege auf und stellt deren Vor- und Nachteile dar.

In renovierten Gebäuden muss nach dem Ersetzen undichter Fenster und Türen oder nach weiteren Abdichtungsmassnahmen im Rahmen von energetischen Sanierungen der notwendige Luftwechsel sichergestellt sein. Bleibt es bei der Fensterlüftung, so müssen die Bewohner über die veränderte Situation und die Notwendigkeit zu lüften informiert sein. Auch bei vermehrtem Fensterlüften muss aber damit gerechnet werden, dass die Raumluftfeuchtigkeit ansteigt. Dies kann zu Kondensationen an kalten Aussenwänden führen und somit das Wachstum von Schimmel ermöglichen. Um das Risiko für Feuchtigkeitsprobleme und Schimmelbefall zu senken, sollte deshalb gleichzeitig mit Abdichtungsmassnahmen eine Verbesserung der Wärmedämmung bzw. Beseitigung von Kältebrücken erfolgen. Die Feuchtigkeit in Küche und Bad sollte zudem gut abgeführt werden können (Dampfabzug, Ventilator). Weiterführende Informationen finden Sie im Register «Dokumente».

Hygienisch einwandfreie Lüftungsanlagen

Einfache Lüftungsanlagen sorgen u.a. in MINERGIE-Häusern für Frischluft und Komfort. Um eine gute Raumluftqualität zu ermöglichen, müssen sie sorgfältig geplant, ausgeführt, einreguliert und gewartet werden.

Zur Sicherstellung des Luftwechsels wird heute auch in Wohnbauten vermehrt auf technische Lösungen gesetzt. Am weitesten verbreitet ist die einfache Lüftungsanlage mit Zuluft, Abluft und Wärmerückgewinnung, wie sie in MINERGIE-Häusern zum Einsatz kommt («Komfortlüftung»). Diese Anlagen sorgen dafür, dass die Räume kontinuierlich mit genügend Frischluft versorgt sind und sich eine gute Raumluftqualität einstellt. Nachts bleibt die Raumluft auch bei geschlossenen Fenstern frisch, was besonders an verkehrs- und lärmbelasteten Standorten von Vorteil ist. Die Zuluft kann durch den Einsatz von Filtern von Pollen und Staub befreit und durch Übertragung der Wärme aus der Abluft vorgewärmt werden.

Anforderungen

Lüftungsanlagen müssen sorgfältig geplant, ausgeführt, einreguliert und gewartet werden. Nur so funktionieren sie hygienisch einwandfrei. Dies ist gerade im Wohnbereich von grosser Bedeutung. Denn hier halten sich empfindliche Personen wie Kinder, ältere und kranke Menschen über lange Zeiträume auf. Bauherren und Lüftungsplaner sollen sich deshalb an die Vorgaben der SWKI-Richtlinie VA104-01 «Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte» halten. Die Bewohner müssen zudem über die Funktion und Bedienung der Anlage gut informiert sein. Auch sind die Verantwortlichkeiten für Kontrolle und Unterhalt klar zu regeln.

Lüftungsanlagen werden in ihren Möglichkeiten falsch eingeschätzt

Zweck einer mechanischen Lüftung ist es, in einem dichten Gebäude, das modernen Anforderungen gerecht wird, unvermeidbare Belastungen aus der Nutzung zu entfernen. Dazu gehören Produkte aus Atmung und Transpiration der Bewohner wie CO2, Feuchtigkeit und Gerüche. Mechanisch gelüftete Räume sind entgegen etlicher Erwartungen aber nicht stärker durchlüftet als die Räume in einem undichten Gebäude. Hohe Schadstoffbelastungen können keineswegs beseitigt werden. Dies gilt sowohl für Tabakrauch als auch für starke Lösemittelemissionen wie sie während und nach dem Bauen und Renovieren auftreten können. Auch bei vorhandener Lüftungsanlage müssen die Bewohner folglich stets bemüht sein, grössere Schadstoffquellen in Innenräumen zu minimieren.

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Letzte Änderung 23.08.2018

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