In luftdichten Häusern ist die ausreichende Durchlüftung nicht selbstverständlich. Bei der Planung von Neubauten und Sanierungen muss ein Lüftungskonzept erstellt werden. Bei Lüftungsanlagen ist die Hygiene-Richtlinie zu beachten.
Lufterneuerung
Für eine gute Raumluftqualität ist eine ausreichende Durchlüftung nötig. Denn gewisse Belastungen der Raumluft sind unvermeidlich – wie etwa die Belastungen aus dem Stoffwechsel der Bewohner und von ihren täglichen Aktivitäten wie Kochen, Putzen, Duschen, Körperpflege. Auch Materialien können geringe Mengen an Stoffen an die Raumluft abgeben, ein Beispiel sind natürliche Gerüche von Holz und Leder. Je nach Nutzung von Räumen kommen weitere Belastungen hinzu, in Büroräumen z.B. Stoffe aus Computern und Druckern. Von Personen im Raum können insbesondere während der kalten Jahreszeit auch Erkältungs- und Grippeviren in die Raumluft gelangen. Damit sich diese Verunreinigungen nicht im Raum ansammeln müssen sie durch Lüften abgeführt und mit Aussenluft ersetzt werden.
Noch in den 1960er Jahren waren die Gebäude sehr undicht und die Fenster wiesen noch keine Gummidichtungen auf. In der Folge ging in der Heizperiode viel Heizenergie verloren, unangenehme Zugluft entstand und die Raumluft wurde an kalten Tagen rasch unangenehm trocken. Andererseits nahm es diese natürliche Lufterneuerung den Gebäudenutzerinnen und -nutzern nahezu ab zu lüften. Seit der Ölkrise in den 1970er Jahren hat sich die Situation grundlegend geändert, indem die Gebäude immer besser abgedichtet wurden. Heute muss die Gebäudehülle von Neubauten und nach energetischen Sanierungen praktisch luftdicht sein. In neueren Gebäuden mit ausschliesslicher Fensterlüftung ist daher regelmässiges Lüften unerlässlich. Bei Abwesenheit, während der Nacht,bei dichter Belegung von Räumen oder auch bei störendem Aussenlärm stösst die Fensterlüftung aber rasch an Grenzen. Um die für eine gute Raumluftqualität benötigte Lufterneuerung während der gesamten Zeit der Nutzung zu gewährleisten, muss deshalb bereits bei der Bauplanung ein Lüftungskonzept erstellt werden.
Gute Raumluft richtig geplant
Gemäss der Norm SIA 180 «Wärmeschutz, Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden» muss im Vorprojekt von Neubauten und Sanierungen ein Konzept für die Lufterneuerung in Gebäuden vorgelegt werden. Für eine gelungene Umsetzung sind sowohl die Bauherrschaft als auch die Verantwortlichen seitens Planung in verschiedenen Phasen gefordert. Insbesondere geht es darum, zielführende Varianten abzuwägen und Entscheidungen zu treffen. Gemeinsam mit dem Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein SIA stellt das BAG für Bauherrschaften eine Navigationshilfe und zwei Faktenblätter zur Verfügung. Diese drei einfachen Tools sollen dabei unterstützen, im Projektverlauf zu erkennen, wann und wie die wichtigen Entscheidungen getroffen werden können, um im Gebäude eine gute Raumluftqualität zu ermöglichen. Sie finden sie am Ende der Seite im Register „Dokumente“.
Hygienisch einwandfreie Lüftungsanlagen
Zur Sicherstellung des Luftwechsels wird heute auch in Wohnbauten vermehrt auf technische Lösungen gesetzt. Am weitesten verbreitet ist die einfache Lüftungsanlage mit Zuluft, Abluft und Wärmerückgewinnung, wie sie in MINERGIE-Häusern zum Einsatz kommt («Komfortlüftung»). Diese Anlagen sorgen dafür, dass die Räume kontinuierlich mit genügend Frischluft versorgt sind und sich eine gute Raumluftqualität einstellt. Nachts bleibt die Raumluft auch bei geschlossenen Fenstern frisch, was besonders an verkehrs- und lärmbelasteten Standorten von Vorteil ist. Die Zuluft kann durch den Einsatz von Filtern von Pollen und Staub befreit und durch Übertragung der Wärme aus der Abluft vorgewärmt werden.
Anforderungen
Lüftungsanlagen müssen sorgfältig geplant, ausgeführt, einreguliert und gewartet werden. Nur so funktionieren sie hygienisch einwandfrei. Dies ist gerade im Wohnbereich von grosser Bedeutung. Denn hier halten sich empfindliche Personen wie Kinder, ältere und kranke Menschen über lange Zeiträume auf. Bauherren und Lüftungsplaner sollen sich deshalb an die Vorgaben der SWKI-Richtlinie VA104-01 «Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte» halten. Die Bewohner müssen zudem über die Funktion und Bedienung der Anlage gut informiert sein. Auch sind die Verantwortlichkeiten für Kontrolle und Unterhalt klar zu regeln.
Lüftungsanlagen werden in ihren Möglichkeiten falsch eingeschätzt
Zweck einer mechanischen Lüftung ist es, in einem dichten Gebäude, das modernen Anforderungen gerecht wird, unvermeidbare Belastungen aus der Nutzung zu entfernen. Dazu gehören Produkte aus Atmung und Transpiration der Bewohner wie CO2, Feuchtigkeit und Gerüche. Mechanisch gelüftete Räume sind entgegen etlicher Erwartungen aber nicht stärker durchlüftet als die Räume in einem undichten Gebäude. Hohe Schadstoffbelastungen können keineswegs beseitigt werden. Dies gilt sowohl für Tabakrauch als auch für starke Lösemittelemissionen wie sie während und nach dem Bauen und Renovieren auftreten können. Auch bei vorhandener Lüftungsanlage müssen die Bewohner folglich stets bemüht sein, grössere Schadstoffquellen in Innenräumen zu minimieren.
Letzte Änderung 20.09.2024
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