Teilrevision des Strahlenschutzgesetzes

Das Verursacherprinzip im Strahlenschutzgesetz (StSG) muss präzisiert werden. Dies  vor allem, um die Kosten für die Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten und für Sanierungen von radiologischen Altlasten zu regeln. So sollen die Betreiber der Kernkraftwerke (KKW) per Gesetz verpflichtet werden, die Kosten für die Verteilung von Jodtabletten im Umkreis von 50 Kilometern rund um ein Kernkraftwerk zu übernehmen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27.11.2024 die entsprechende Gesetzesvorlage zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Loi radioprotection causalite

Das im Strahlenschutzgesetz verankerte Verursacherprinzip steht für den Grundsatz, dass die Kosten für Strahlenschutzmassnahmen von demjenigen übernommen werden müssen, der sie notwendig gemacht hat. Infolge eines Entscheids des Bundesgerichts sind gewisse Präzisierungen und Anpassungen im Gesetz nötig, um die bereits heute geltenden Prinzipien rechtlich zu verankern.

Eine Anpassung betrifft die Kosten für die Verteilung der Jodtabletten rund um ein KKW. Durch diese Gesetzesanpassung soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, den Umkreis um ein KKW festzulegen, in welchem die Betreiber die vollen Kosten tragen sollen. Gegenwärtig liegt dieser Umkreis bei 50 Kilometern. Ausserhalb dieses Umkreises werden die Kosten zur Hälfte von den KKW-Betreibern und zur Hälfte vom Bund, den Kantonen und Gemeinden getragen.

Weiter sieht die Gesetzesänderung vor, dass die Kosten für Sanierungsmassnahmen bei radioaktiv kontaminierten Standorten in erster Linie durch die Verursacher und in zweiter Linie durch die Eigentümer der Standorte getragen werden. Diese Regelung betrifft beispielsweise radiologische Altlasten, die durch die Verwendung von Radium-Leuchtfarbe in der Uhrenindustrie entstanden sind. Der Bund trägt die Kosten nur, wenn die Verursacher nicht mehr ermittelt werden können oder zahlungsunfähig sind. Dasselbe gilt bei der Entsorgung von radioaktiven Abfällen.

Zudem wird im Gesetz das Verursacherprinzip für diejenigen Kosten präzisiert, die für die Überwachung der Radioaktivität in der Umgebung von Kernanlagen und Betrieben der Tritium verarbeitenden Industrie anfallen. Darüber hinaus werden Rechtsgrundlagen für die Bearbeitung und Bekanntgabe von Personendaten geschaffen, zum Beispiel solche, die eine Strahlenschutzbewilligung betreffen. Auch werden die Strafbestimmungen so angepasst, dass in Fällen mit sehr geringem radiologischen Gefährdungspotenzial auf eine Strafanzeige verzichtet werden kann. 

Gesetze

Gesetzgebung Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.

Letzte Änderung 27.11.2024

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