Bericht zum Kenntnisstand betreffend Risiken ionisierender Strahlung im Niedrigdosisbereich

Der Bundesrat hat am 2. März 2018 vom Bericht zum «Kenntnisstand betreffend Risiken ionisierender Strahlung im Niedrigdosisbereich» in Erfüllung des Postulats Fehr 08.3475 Kenntnis genommen. Dieser Bericht bestätigt, dass die aktuelle Risikoeinschätzung, auf der die Strahlenschutzgesetzgebung aufgebaut ist, auf einer soliden Grundlage beruht. Die Schweizer Bevölkerung ist somit wirksam vor den schädlichen Folgen künstlicher und natürlicher Strahlung geschützt.

Niedrige Dosen ionisierender Strahlung ergeben sich aus Expositionen, die entweder natürlichen Ursprungs sind oder aus der üblichen Verwendung von Röntgenstrahlen und Radioaktivität im Nuklearbereich, in der Industrie und in der Medizin hervorgehen. Sie betreffen somit bestimmte Berufsgruppen, die Bevölkerung wie auch Patientinnen und Patienten.

Der Bericht gelangt zum Schluss, dass die neusten Studien die Anwendung des linearen Modells ohne Schwellenwert als Basis für den Strahlenschutz in der Schweiz stützen. Nach diesem Modell erhöht jede Exposition mit ionisierender Strahlung, selbst bei niedrigen Dosen, das Risiko für Krebs oder Erbkrankheiten linear, und es gibt keinen Schwellenwert, unter dem davon ausgegangen werden kann, dass eine Exposition keine Wirkung zeigt. Die Einhaltung der in der Gesetzgebung festgelegten Dosisgrenzwerte stellt sicher, dass dieses Risiko für die Bevölkerung tragbar ist.

Dieses Modell wurde durch die Ergebnisse der CANUPIS-Studie aus dem Jahr 2011 (www.canupis.ch) nicht in Frage gestellt. Es gibt darin keine Hinweise darauf, dass Kinder, die in der Nähe der Schweizer Kernkraftwerke leben, häufiger an Krebs und Leukämie erkranken als Kinder, die weiter entfernt wohnen.

Diese Studie ermöglichte zudem, den Kenntnisstand bezüglich Risiken ionisierender Strahlung im Niedrigdosisbereich zu verbessern. In diesem Zusammenhang betont der Bericht, dass es für die Schweiz wichtig ist, sich an internationalen Überlegungen und Studien zu beteiligen, um ihre Kompetenzen bei der Einschätzung von Strahlenrisiken dauerhaft zu erhalten.

Letzte Änderung 01.10.2020

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