Grundprinzipien im Strahlenschutz

Die Regulierung im Strahlenschutz basiert auf drei wichtigen Grundprinzipien für den Umgang mit ionisierenden Strahlen: Rechtfertigung, Optimierung und Dosisbegrenzung.

Diese Grundprinzipien gehen auf Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) zurück.  

Prinzip der Rechtfertigung  

Eine Tätigkeit, bei der Menschen oder die Umwelt ionisierenden Strahlen ausgesetzt sind, darf nur ausgeübt werden, wenn sie sich mit den damit verbundenen Vorteilen und Gefahren rechtfertigen lässt», heisst es im Bundesgesetz vom 22. März 1991 über den Strahlenschutz, das auch den Auftrag des BAG in diesem Bereich vorschreibt. Diese Rechtsgrundlage bezweckt, den Menschen und die Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Sie gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und für alle Zustände, die eine Gefährdung durch ionisierende Strahlen mit sich bringen und die eine erhöhte Radioaktivität der Umwelt bewirken können.

Prinzip der Optimierung

Das BAG engagiert sich dafür, dass Strahlenexpositionen der Schweizer Bevölkerung, sofern gerechtfertigt, so niedrig wie möglich sind. Damit setzt sie das international anerkannte ALARA-Prinzip um, was als Kurzwort steht für "As Low As Reasonably Achievable“ (englisch für: so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar). Ist eine mit Strahlenexposition verbundene Tätigkeit gerechtfertigt, ist als oberster Grundsatz der Optimierung jede unnötige Strahlendosis  zu vermeiden.

Dosisbegrenzung

Strahlendosen, denen Menschen aufgrund gerechtfertigter Tätigkeiten ausgesetzt werden, dürfen bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten.  Die Grenzwerte unterscheiden sich für die allgemeine Bevölkerung und für beruflich strahlenexponierte Personen. Die beiden wichtigsten Grenzwerte sind der für die allgemeine Bevölkerung geltende Wert von 1 mSv pro Jahr und der Wert für beruflich strahlenexponiertes Personal von 20 mSv pro Jahr.

Bei medizinischen Expositionen von Patientinnen und Patienten gelten keine Dosisgrenzwerte, da der individuelle Nutzen in der Regel das Risiko der Strahlenbelastung überwiegt. Umso wichtiger sind deshalb Rechtfertigung und Optimierung der erhaltenen Dosis.

Bereits im Jahre 1996 hat die Internationale Strahlenschutz-Kommission (ICRP) zusätzlich die Benutzung von «Diagnostischen Referenzwerten» (DRW) als wichtiges Hilfsmittel zur Optimierung der Patientendosis vorgeschlagen.

Gesetze

Gesetzgebung Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.

Letzte Änderung 28.08.2018

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/gesund-leben/umwelt-und-gesundheit/strahlung-radioaktivitaet-schall/strahlung-gesundheit/grundprinzipien-im-strahlenschutz.html