Strahlung und Gesundheit

Strahlung ist allgegenwärtig. Ihrem Nutzen, zum Beispiel in der Medizin, stehen Gefahren für Mensch und Umwelt gegenüber. Zu viel Strahlung, Radioaktivität oder Radon sowie der unsachgemässe Umgang bergen Risiken – sei es am Arbeitsplatz, im Privatleben oder für die Umwelt.

Das Strahlenspektrum: Es ist in verschiedene Wellenlängen bzw. Frequenzbereiche unterteilt.
Das Strahlenspektrum: Es ist in verschiedene Wellenlängen bzw. Frequenzbereiche unterteilt.

Hauptaufgabe des Strahlenschutzes ist es, Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen der ionisierenden Strahlen künstlichen oder natürlichen Ursprungs zu schützen, die nutzbringende Anwendung von Strahlung aber dennoch zu ermöglichen. In der Medizin sind das zum Beispiel Methoden zur Bildgebung in der Diagnostik oder zur Behandlung von Krebserkrankungen in der Strahlentherapie. Strahlenschutzmassnahmen wurden etabliert, um die Bevölkerung, Patientinnen und Patienten sowie Personal in Medizin, Forschung und Industrie bestmöglich vor Strahlenschäden zu schützen.

Die Strahlenschutzgesetzgebung umfasst alle relevanten Bereiche der ionisierenden Strahlung (Ausbildung, Bewilligung, Aufsicht, Dosimetrie, Abfälle, Umwelt, Forschung, Notfälle etc.). Die Abteilung Strahlenschutz im BAG sorgt auf dieser Basis dafür, dass Strahlenexpositionen der Schweizer Bevölkerung, sofern gerechtfertigt, so niedrig wie möglich sind. Erste Priorität haben Massnahmen, die schwere Störfälle verhindern und hohe Strahlendosen von Bevölkerung, Patientinnen und Patienten sowie beruflich strahlenbelasteten Personen vermeiden.

Die Abteilung Strahlenschutz im BAG ist für das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) und für die dazugehörige Verordnung V-NISSG zuständig. Sie regelt die Verwendung von Solarien, von Produkten zu kosmetischem Zwecke, Veranstaltungen mit Laserstrahlung und Schall und beinhaltet ein Verbot von gefährlichen Laserpointern. Der Vollzug liegt mehrheitlich bei den Kantonen, wir unterstützen die Kantone mit Vollzugshilfen. Im Bereich von Veranstaltungen mit Laserstrahlung sind wir ab dem 1. Dezember 2020 für den Vollzug zuständig.

Bei der nichtionisierenden Strahlung und beim Schall stellen wir zudem Informationen für die Öffentlichkeit via Webseite bereit und informieren über einen strahlungsarmen Umgang mit Produkten, die nichtionisierende Strahlung aussenden.

Letzte Änderung 13.06.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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