Strahlenanwendungen in der Nuklearmedizin

In der Nuklearmedizin werden radioaktive Arzneimittel für Diagnostik oder Therapie diverser Erkrankungen verwendet.  

Die radioaktive Arzneimittel werden als Radiopharmazeutika bezeichnet (Radiodiagnostika bzw. Radiotherapeutika).

Die häufigsten Anwendungen sind im Bereich der Tumordiagnostik und -therapie. Nuklearmedizinische Methoden eignen sich aber auch zur Messung zahlreicher physiologischer Parameter, indem durch Anreicherung in, oder Ausscheidung des Radiopharmakons aus einem Organ Rückschlüsse auf die Organfunktion, die regionale Durchblutung oder schädliche Ablagerungen gezogen werden können. Dazu zählt der Einsatz bei Herzerkrankungen und Demenzabklärungen.

Radiopharmazeutika werden gespritzt (intravenös) oder geschluckt (oral) und entfalten ihre Wirkung im Inneren des Körpers, im Gegensatz zu den von aussen kommenden Strahlen bei radiologischen und radioonkologischen Verfahren. Bei den Diagnostika wird die Verbreitung im Körper von aussen mit Detektoren verfolgt (Bildgebung) oder die Ausscheidungs­geschwindigkeit durch Entnahme von Proben gemessen. Bei den Therapeutika wirkt die Strahlung abtötend auf Tumorzellen ein.

Die Anwendung von Radiopharmazeutika erfolgt ausschliesslich in spezialisierten Einrichtungen (rund 50 schweizweit). Diese nuklearmedizinischen Institute benötigen eine Umgangsbewilligung für die Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen. Das BAG überwacht dafür die Einhaltung der strahlenschutzspezifischen, gesetzlichen Anforderungen an die Anwendung von Radiopharmazeutika am Menschen (Ausbildung, Räumlichkeiten, Geräte und Betriebsorganisation).

Häufig werden die Radiopharmazeutika in den nuklearmedizinischen Instituten frisch zubereitet in dem eine nicht-radioaktive und eine radioaktive Komponente zusammen gegeben werden. Die Qualität dieser sogenannten Markierung wird vor der Anwendung am Patienten nochmals kontrolliert. Da diese Tätigkeiten besondere Anforderungen stellen führt das BAG regelmässig Audits in den Betrieben durch.

Die Abteilung Strahlenschutz des BAG ist zudem auch in Bereich Zulassungen und Bewilligungen von Radiopharmazeutika tätig.

Gesetze

Gesetzgebung Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.


Letzte Änderung 01.10.2019

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