Strahlenanwendungen in der Nuklearmedizin

In der Nuklearmedizin werden radioaktive Arzneimittel für Diagnostik oder Therapie diverser Erkrankungen verwendet.  

Die radioaktiven Arzneimittel werden als «Radiopharmazeutika» bezeichnet. Dabei unterscheidet man zwischen Radiodiagnostika und Radiotherapeutika.

Die häufigsten Anwendungen sind im Bereich der Tumordiagnostik und -therapie. Nuklearmedizinische Methoden eignen sich aber auch zur Messung zahlreicher physiologischer Parameter, indem durch Anreicherung in, oder Ausscheidung des Radiopharmazeutikums aus einem Organ Rückschlüsse auf die Organfunktion, die regionale Durchblutung oder schädliche Ablagerungen gezogen werden können. Dazu zählt auch der Einsatz bei Herzerkrankungen und Demenzabklärungen.

Radiopharmazeutika werden gespritzt (intravenös) oder geschluckt (oral). Sie entfalten ihre Wirkung also im Inneren des Körpers, im Gegensatz zu den von aussen kommenden Strahlen bei radiologischen und radioonkologischen Verfahren. Bei den Diagnostika wird die Verbreitung im Körper von aussen mit Detektoren verfolgt (Bildgebung) oder die Ausscheidungs­geschwindigkeit durch Entnahme von Proben gemessen. Bei den Therapeutika wirkt die Strahlung abtötend auf Tumorzellen ein.

Die Anwendung von Radiopharmazeutika erfolgt ausschliesslich in spezialisierten Einrichtungen (rund fünfzig schweizweit). Diese nuklearmedizinischen Institute benötigen eine Umgangsbewilligung für die Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen. Das BAG überwacht dafür die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Strahlenschutzs an die Anwendung von Radiopharmazeutika am Menschen (Ausbildung des Personals, Räumlichkeiten, Geräte und Betriebsorganisation).

Häufig werden die Radiopharmazeutika in den nuklearmedizinischen Instituten frisch zubereitet, indem eine nicht-radioaktive und eine radioaktive Komponente zusammengegeben werden. Die Qualität dieser sogenannten Markierung wird vor der Anwendung an der Patientin oder am Patienten nochmals kontrolliert. Da für diese Tätigkeiten besondere Anforderungen gelten, führt das BAG regelmässig Audits in den Betrieben durch.

Die Abteilung Strahlenschutz des BAG ist zudem auch in Bereich der Zulassungen und Bewilligungen von Radiopharmazeutika tätig.

Gesetze

Gesetzgebung Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.


Letzte Änderung 01.03.2024

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