Hohe Schallpegel können das Gehör schädigen. Dabei spielen die Lautstärke und die Hördauer eine entscheidende Rolle. Je lauter, desto schneller ist das Gehör in Gefahr. Tragen Sie Sorge zu Ihrem Gehör, damit Sie auch in Zukunft Musik geniessen können.
V-NISSG
Die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall V-NISSG (früher Schall- und Laserverordnung SLV) legt Grenzwerte und Rahmenbedingungen fest, um gesundheitliche Schäden durch Schall und Laser bei Veranstaltungen zu verhindern. Sie gilt bei Veranstaltungen (Discos, Konzerten, Festivals, etc.) im Freien oder in Gebäuden.
Zuständigkeiten im Bereich Schall
- Nachbarschaftslärm, Lärm von Anlagen
Zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärmbelästigung muss die Lärmschutzverordnung (LSV) herangezogen werden. Die V-NISSG behandelt den Nachbarschaftslärm ausdrücklich nicht, sie schützt ausschliesslich die Gesundheit des Publikums an Veranstaltungen.
- Lärm am Arbeitsplatz
Die SUVA, wie auch das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO sind für Lärm am Arbeitsplatz verantwortlich.
- Spielzeug
Für die Sicherheit von Spielzeug ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV verantwortlich.
- Feuerwerk
Für die Sicherheit von Feuerwerkskörper ist das Bundesamt für Polizei fedpol zuständig.
Letzte Änderung 07.03.2023
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 96 14