Schall

Hohe Schallpegel können das Gehör schädigen. Dabei spielen die Lautstärke und die Hördauer eine entscheidende Rolle. Je lauter, desto schneller ist das Gehör in Gefahr. Tragen Sie Sorge zu Ihrem Gehör, damit Sie auch in Zukunft Musik geniessen können.

Allgemeine Tipps zum Schutz der Gehörs

  • Je lauter der Schall ist, desto kürzer sollte man sich ihm aussetzen. Sehr wichtig für das Gehör sind Ruhepausen von mehreren Stunden, in denen es sich erholen kann.
  • Tragen Sie einen Gehörschutz, wenn Sie über längere Zeit hohen Schallpegeln ausgesetzt sind.
  • Knalle sind besonders gefährlich. Schon ein einzelner Knall kann das Gehör dauerhaft schädigen.
  • Nehmen Sie Warnsignale des Gehörs (Taubheitsgefühl, Rauschen, Pfeifen etc.) ernst. Ein Hörschaden entwickelt sich oft erst über Jahrzehnte und vorübergehende Hörprobleme können Vorboten von permanenten Schäden sein.
  • Wenn die Ohrgeräusche nach 12 Stunden nicht vergangen sind, suchen Sie Ihren Arzt / Ihre Ärztin auf.

V-NISSG

Die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall V-NISSG (früher Schall- und Laserverordnung SLV) legt Grenzwerte und  Rahmenbedingungen fest, um gesundheitliche Schäden durch Schall und Laser bei Veranstaltungen zu verhindern. Sie gilt bei Veranstaltungen (Discos, Konzerten, Festivals, etc.) im Freien oder in Gebäuden.

Zuständigkeiten im Bereich Schall

  • Nachbarschaftslärm, Lärm von Anlagen

Zum Schutz der Nachbarschaft vor Lärmbelästigung muss die Lärmschutzverordnung (LSV) herangezogen werden. Die V-NISSG behandelt den Nachbarschaftslärm ausdrücklich nicht, sie schützt ausschliesslich die Gesundheit des Publikums an Veranstaltungen.

  • Lärm am Arbeitsplatz

Die SUVA, wie auch das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO sind für Lärm am Arbeitsplatz verantwortlich.

  • Spielzeug

Für die Sicherheit von Spielzeug ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV verantwortlich.

  • Feuerwerk

Für die Sicherheit von Feuerwerkskörper ist das Bundesamt für Polizei fedpol zuständig.

Letzte Änderung 07.03.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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