Radonkonzentration messen

Die Radonkonzentration kann auf einfache und kostengünstige Weise mittels Dosimetern gemessen werden. Das BAG publiziert eine Liste von anerkannten Messstellen. 

Machen Sie den Radon-Check, um die Dringlichkeit einer Radonmessung in Ihrem Gebäude zu bestimmen

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Anerkannte Radonmessungen

Um eine anerkannte Radonmessung durchzuführen, sollten Sie mit einer der Messstellen Kontakt aufnehmen, die Sie auf folgender Liste finden:

 

Ausschliesslich diese Messstellen garantieren die Einhaltung der Anforderungen an eine anerkannte Radonmessung. Für Radonmessungen in Wohngebäuden ist folgende Messanleitung zu beachten:

  • Expositionszeit von 1 Jahr, mindestens aber von 90 Tagen während der Heizperiode (Oktober-März) 
  • Mindestens 2 getrennte Wohnräume mit langen Aufenthaltszeiten (z.B. Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer) bevorzugt im Bereich mit Erdkontakt oder auf dem tiefsten bewohnten Stockwerk messen 
  • Empfohlen: Zusätzliche Messung im Untergeschoss; in einem Raum mit hohem Radonpotential (z.B. ein Keller mit Naturboden).

Einige Kantone (ohne die Kantone Bern und Zürich) bieten kostenlose Radonmessungen an. Informieren Sie sich beim Radonverantwortlichen in Ihrem Kanton. Die Kontaktangaben finden Sie auf der folgenden Liste:

Radonmessstelle werden

Für die Anerkennung als Radonmessstelle sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen:

Vorgeschriebene Radonmessprotokolle:

Kurzzeitmessungen (nicht anerkannt)

Eine Kurzzeitmessung ist dann sinnvoll, wenn es nicht möglich oder vertretbar ist eine 90-tägige, anerkannte Radonmessung während der Heizperiode abzuwarten (z.B. während einer Immobilientransaktion). Ein Leitfaden beschreibt im Sinne einer Empfehlung den Ablauf einer solchen Messung im Wohnbereich, kann jedoch auch für Gebäude mit anderer Nutzung eingesetzt werden. Eine Kurzzeitmessung erlaubt es, die Wahrscheinlichkeit einer Überschreitung des Referenzwerts von 300 Bq/m3 für ein bestimmtes Gebäude rasch einzuschätzen. Sie entspricht aber nicht der Abschätzung des Jahresmittelwertes und ist keine anerkannte Messung.

Einzelfallprüfung in Schulen und Kindergärten (nicht anerkannt)

Diese Anleitung beschreibt den empfohlenen Ablauf einer Einzelfallprüfung in einer Schule oder einem Kindergarten für welche/n eine anerkannte Radonmessung eine Überschreitung des Referenzwertes von 300 Bq/m3 ergeben hat.

Dokumente

Radonmessung und Bewertung (PDF, 4 MB, 01.11.2019)Hinweis: Diese Broschüre stützt sich auf die Strahlenschutzverordnung von 1994, welche inzwischen revidiert wurde. Seit 2018 gilt neu ein Referenzwert von 300 Bq/m3 für die Radongaskonzentration in Räumen mit Personenaufenthalt. Auf dieser Basis wurde die Radonkarte der Schweiz überarbeitet. Zudem müssen anerkannte Radonmessungen neu nach vorgeschriebenen Messprotokollen ablaufen.

Letzte Änderung 22.02.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion Radiologische Risiken
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 464 68 80
E-Mail

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