Bei einer atomaren Katastrophe übernehmen die Hausärzte keine zusätzlichen Funktionen. Sie haben sich gleich zu verhalten wie die übrige Bevölkerung.
Stark verstrahlte Menschen werden im Ereignisfall in spezialisierten Zentren behandelt. Aktuell ist in der Schweiz nur das Universitätsspital Zürich Referenzspital für die medizinische Betreuung von bestrahlten Personen. Zudem gibt es in der Schweiz 16 Dekontaminationsspitäler, die eine Dekontaminationsstelle errichten und bis zu 50 Patienten pro Stunde dekontaminieren können, was waschen und Kleider wechseln umfasst.
Bei einem Notfall in einem Kraftwerk ist der Betreiber verpflichtet, dies der Aufsichtsbehörde ENSI und bei möglicher Freisetzung von Radioaktivität auch der Nationalen Alarmzentrale NAZ zu melden. Die NAZ gibt die Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung ab, sie löst den Sirenenalarm aus und hat Kontakt mit dem Standortkanton sowie weiteren Behörden.
Für die Beratungsstelle Radioaktivität können Ärzte aus einer Gruppe von rund 100 leitenden Notärzten aufgeboten werden. Es würden Ärzte aus nicht betroffenen Regionen gewählt.
Letzte Änderung 07.11.2022
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion Radiologische Risiken
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 96 14