Interdepartementale Arbeitsgruppe IDA NOMEX

Die interdepartementale Arbeitsgruppe IDA NOMEX wurde nach der Katastrophe in Fukushima eingesetzt zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen.

Vor dem Hintergrund der Ereignisse im japanischen Fukushima setzte der Bundesrat am 4. Mai 2011 eine interdepartementale Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz (IDA NOMEX) ein. Die Leitung hatte das Bundesamt für Energie im Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Der Bundesrat hat 2012 den Bericht der IDA NOMEX zur Kenntnis genommen und die zuständigen Bundesstellen mit der Umsetzung der darin aufgeführten 56 Massnahmen beauftragt.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) war mit der Umsetzung von 10 Massnahmen direkt beauftragt und war in zahlreichen weiteren Bereichen involviert. Ein grosser Teil der BAG-Massnahmen wurde im Rahmen der laufenden Revision der Strahlenschutzverordnung bereits berücksichtigt. Zudem hat das BAG dem Bundesrat ein neues Verteilkonzept der Jodtabletten vorgeschlagen. Neu erhalten auch alle Personen Jodtabletten vorsorglich nach Hause zugeschickt, die innerhalb eines Radius von 50 Kilometern um ein Kernkraftwerk wohnen. Der Bundesrat hat dieses geänderte Abgabe-Konzept als Folge von Fukushima beschlossen und die entsprechende Verordnung am 1. März 2014 in Kraft gesetzt.

Am 1.7.2015 hat der Bundesrat das neu überarbeitete Notfallschutzkonzepts bei einem KKW-Unfall zur Kenntnis genommen. Es wurde auf der Basis eines neuen, grösser dimensionierten Referenzszenarios ausgelegt. Dieses Referenzszenario (A4) basiert auf einem sehr schweren Unfall der INES Kategorie 7 und bietet die Möglichkeit, den Notfallschutz in der gesamten Schweiz entsprechend vorzubereiten. Mit dem neuen Notfallschutzkonzept sind zugleich die zentralen Punkte der 56 Massnahmen von IDA NOMEX umgesetzt. Als nächster Schritt müssen nun noch die erforderlichen Anpassungen der rechtlichen Grundlagen erarbeitet werden.

Letzte Änderung 13.08.2018

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