Notfallvorsorge bei radiologischen Ereignissen

Das BAG hat den Auftrag, die Vorbereitung der schweizerischen Notfallplanung bei radiologischen und nuklearen Ereignissen zu unterstützen.   

Es arbeitet eng mit weiteren Stellen zusammen und unterstützt, wenn gesundheitsrelevante Expertise verlangt ist. Im Rahmen der Vorsorge ist das BAG für die folgenden Themen und Aufgaben verantwortlich:   

Bei Notfällen gerät die Situation ausser Kontrolle, die Strahlendosis-Grenzwerte für die Bevölkerung können überschritten werden und es können Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung notwendig werden. Die Kompetenzen für die Anordnung von Sofortmassnahmen in der Notfall-Expositionssituation werden in der Bevölkerungsschutzverordnung (BevSV) resp. in der Notfallschutzverordnung (NFSV) für Kernkraftwerkunfälle geregelt. Die Aufgaben und Kompetenzen des Bundesstabes für Bevölkerungsschutz sind in der Verordnung über den Bundesstab (VBSTB) geregelt. Er kommt zum Einsatz bei bevölkerungsschutzrelevanten Ereignissen von nationaler Tragweite. Gemäss den Vorgaben des Bundesrates und der Eidg. Kommission für ABC-Schutz sind die folgenden Szenarien für die Vorbereitung zu berücksichtigen:

  • Kernkraftwerk-Unfall
  • Radiologische Bombe
  • A-Waffen-Explosion in Grenznähe zur Schweiz
  • Anschlag auf einen Transport mit hoch radioaktiven Abfällen

Letzte Änderung 13.04.2021

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion Radiologische Risiken
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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