Radioaktivitätszertifikat (Radiation Test Certificate)

Auf Grundlage der Strahlenschutzverordnung vom 26. April 2017 (SR 814.501) stellen wir amtliche Exportzertifikate für Lebensmittel, die Radionuklide enthalten könnten (Radioaktivitätszertifikate), aus.

Exportzertifikate sind Begleitpapiere eines Exports und beziehen sich auf die im Exportzertifikat aufgeführte, konkrete Lieferung. Die Exportzertifikate sollen den Kontrollbehörden des Bestimmungslandes genügend zuverlässige Informationen liefern, um das Vertrauen in die Sicherheit und Eignung der Lebensmittel oder ihrer Halbfabrikate zu gewährleisten, so dass sie für den Verkauf freigegeben werden können. Exportzertifikate sollen jedoch nur erstellt werden, wenn die Kontrollbehörde des Bestimmungslandes dies verlangt.

Radioaktivitätszertifikate werden durch die Exportfirma ausgefüllt und von uns gestempelt und unterzeichnet. Es ist die Aufgabe des Exporteurs, die notwendigen Abklärungen vorzunehmen. Radioaktivitätszertifikate werden in der Regel nur für Produkte ausgestellt, die in der Schweiz hergestellt oder verpackt wurden, deren Ursprungsland die Schweiz ist.  

Die Radioaktivitätszertifikate sind in zwei Teile gegliedert: Der erste Teil «Bestätigung der Exportfirma» über Datum, Exporteur, Empfänger und Produktebeschreibung wird durch die Exportfirma ausgefüllt. Sie bestätigt die Aussagen in ihrer eigenen Verantwortung. Die Firma steht dafür gerade, dass die Beschreibung der Produkte zutrifft. Der zweite Teil betrifft die Bestätigung des amtlichen Kontrollorgans, also des BAG. Damit bestätigen wir, dass die Radionuklid-Konzentrationen der im Rahmen des schweizerischen Umweltüberwachungsprogrammes untersuchten Umwelt- und Lebensmittelproben unterhalb der nationalen und internationalen Höchstwerte liegen. Für die Bestätigung sind wir zuständig. Wir versehen das Radioaktivitätszertifikat mit Stempel und Unterschrift.

SR 817.022.151 - Verordnung des BLV über die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln, die aufgrund des Unfalls im Kernkraftwerk Tschernobyl mit Cäsium 137 kontaminiert sind (Tschernobyl-Verordnung) (admin.ch)

Vorgehen

  1. Die Exportfirma beschafft sich das Formular für das Radioaktivitätszertifikat (pdf-Format) auf unserer Website. Das Formular ist in Englisch verfügbar. Der Titel und die allgemeine Struktur dürfen nicht verändert werden.
  2. Die Exportfirma füllt die erforderlichen Angaben (Datum, Lieferant, Produzent, Empfänger, Rechnungsnummer und Produkteverzeichnis) wahrheitsgetreu und vollständig aus.
  3. Die Exportfirma sendet das ausgefüllte Radioaktivitätszertifikat mit allfälligen Beilagen per Post an Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Strahlenschutz, 3003 Bern oder elektronisch an str@bag.admin.ch.
  4. Die Exportfirma sendet bei der ersten Bestellung auch die Angaben zu ihrer Versand- und Rechnungsadresse.
  5. Wir stempeln und unterzeichnen das Radioaktivitätszertifikat und senden es per Post an die Exportfirma zurück.
  6. Die Rechnung wird separat zugestellt.  

Gebühren

Die Gebühren pro Radioaktivitätszertifikat betragen CHF 125. Umfasst eine Bestellung mehr als ein Zertifikat, betragen die Gebühren für jedes weitere Zertifikat CHF 50. Die Rechnung wird separat versendet.

Letzte Änderung 06.01.2022

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion Umweltradioaktivität
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
Fax +41 58 462 83 83
E-Mail

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