Transport von radioaktiven Materialien

Für den Transport von radioaktiven Materialien braucht es eine Bewilligung des BAG (Ausnahme: freigestellte Versandstücke gemäss ADR). Spezialisierte Transportunternehmen sind dafür ausgerüstet, radioaktive Materialien fachgerecht zu befördern.

In der Schweiz ist der Transport von Gefahrengütern den Regelwerken ADR/SDR (Strasse) bzw. RID (Schiene) unterstellt. Radioaktive Materialien gelten als Gefahrengut der Klasse 7. Wer nicht-freigestellte radioaktive Materialien versenden oder transportieren will, benötigt eine spezielle Ausbildung und eine entsprechende Bewilligung.

Transportunternehmen

Verschiedene Transportunternehmen in der Schweiz (und im Ausland) sind befugt, Gefahrentransporte der Klasse 7 durchzuführen. Für Preise und Offerten bitten wir Sie, sich direkt mit den Unternehmen in Verbindung zu setzen.

Aufgelistet in alphabetischer Reihenfolge.




A Sept Transport Sarl

Tel.: +41 (0)76 578 33 15
Fax: +41 (0)22 312 24 12

www.asept.ch

info(at)asept.ch


Gerhard Wegmüller GmbH

Tel.: +41 (0)44 313 29 92
Fax: +41 (0)44 313 29 93

www.wegi.ch

info(at)wegi.ch


Indermühle AG

Tel.: +41 (0)56 269 69 60
Fax:+41 (0)56 269 69 65

www.indermuehle.ch

info(at)indermuehle.ch



Nanotrans GmbH

Tel.: +41 (0)43 299 55 22
Fax: +41 (0)43 928 22 00

www.nanotrans.ch

info(at)nanotrans.ch


SAR Transporte AG

Tel.: +41 (0)56 460 60 60
Fax: +41 (0)56 460 60 66

www.sar.ch

info(at)sar.ch


Gesetze

Gesetzgebung Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.


Weiterführende Informationen

Transport von radioaktiven Materialien

Der Strahlenschutz-Sachverstand für den Transport von radioaktiven Materialien kann durch den Besuch eines anerkannten Kurses erworben werden. Informationen zu den verschiedenen Kursen finden Sie hier.

Bewilligungsverfahren

Die Bewilligungsverfahren für den Umgang mit ionisierender Strahlung basieren auf der Strahlenschutzgesetzgebung. Gesuche und Meldungen können via Onlineportal RPS gemacht werden.

Letzte Änderung 07.03.2025

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion Forschungsanlagen und Nuklearmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

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