Radioaktive Materialien werden in Bereichen der Medizin, Industrie und Forschung angewendet. Wenn diese Materialien fälschlicherweise im Kehricht oder im Recycling landen, sprechen wir von herrenlosem radioaktiven Material. Entsorgungs- und Recyclingbetriebe müssen dieses rechtzeitig erkennen und sicherstellen.
Aufgrund ihrer weiten Verbreitung kann es vorkommen, dass radioaktives Material – oder damit kontaminierte Abfälle – fälschlicherweise im Kehricht oder im Recycling landen. Dazu gehören auch Materialien aus vergangenen Tätigkeiten (radiologische Altlasten).
Da diese radioaktiven Quellen unkontrolliert in Verkehr sind, stellen sie eine Gefahr dar für Mensch und Umwelt. Entsorgungs- und Recyclingbetrieben können sie deshalb grosse Probleme bereiten, sofern sie nicht rechtzeitig erkannt und sichergestellt werden.
Betriebe, welche betroffene Materialien (z. B. Metallschrott) und Abfälle zur Verwertung und Entsorgung entgegennehmen, können deshalb von der Bewilligungsbehörde (BAG) verpflichtet werden, diese mit geeigneten Überwachungsverfahren auf das Vorhandensein herrenloser radioaktiver Materialien zu überprüfen.
So können wissentlich oder unwissentlich entsorgte radioaktive Quellen entdeckt, sichergestellt und fachgerecht entsorgt sowie Mensch und Umwelt geschützt werden.
Wegleitung
Das BAG unterstützt die Betriebe darin, geeignete Messmittel zu finden und bei einem Fund geregelte Abläufe auszuarbeiten. Dafür wurde die Wegleitung «Überprüfung von Abfällen, Recycling- und Deponiematerialien auf mögliche Radioaktivität» erarbeitet. Sie erläutert die gesetzlichen Grundlagen und listet die Anforderungen an die Messmittel auf. Zudem schildert sie das Vorgehen bei Alarmen (vgl. Anhänge 3A, 3B und 5).
BAG-Wegleitung V2.0 (PDF, 758 kB, 11.01.2021)Überprüfung von Abfällen und Recyclingmaterialien auf mögliche Radioaktivität
Anhang 3A der BAG-Wegleitung (PDF, 256 kB, 11.01.2021)KVAs und Deponien: Vorgehen bei der Durchführung von Radioaktivitäts-Kontrollen bei Abfällen
Anhang 3B der BAG-Wegleitung (PDF, 258 kB, 11.01.2021)Schrott- und Recyclingbetriebe: Vorgehen bei der Durchführung von Radioaktivitäts-Kontrollen bei Metallschrott
Meldeformular gemäss Anhang 5 der BAG-Wegleitung (PDF, 418 kB, 14.02.2020)Formular für die Meldung zu Funden von radioaktivem Material und dessen Sicherung an die zuständige Behörde
Informationsblatt für die Bevölkerung (PDF, 311 kB, 01.02.2024)Öffentliche Information zum Vorgehen bei einem Fund von radioaktivem Material
Messmittel
In der Schweiz bieten verschiedene Anbieter geeignete Messmittel an. Besprechen Sie Ihr Anforderungsprofil mit dem Anbieter! Bei Fragen kontaktieren Sie das BAG.
Letzte Änderung 20.09.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion Forschungsanlagen und Nuklearmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
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