Herrenloses radioaktives Material

Radioaktive Materialien werden in Bereichen der Medizin, Industrie und Forschung angewendet. Wenn diese Materialien fälschlicherweise im Kehricht oder im Recycling landen, sprechen wir von herrenlosem radioaktiven Material. Entsorgungs- und Recyclingbetriebe müssen dieses rechtzeitig erkennen und sicherstellen.

Aufgrund ihrer weiten Verbreitung kann es vorkommen, dass radioaktives Material – oder damit kontaminierte Abfälle – fälschlicherweise im Kehricht oder im Recycling landen. Dazu gehören auch Materialien aus vergangenen Tätigkeiten (radiologische Altlasten).

Da diese radioaktiven Quellen unkontrolliert in Verkehr sind, stellen sie eine Gefahr dar für Mensch und Umwelt. Entsorgungs- und Recyclingbetrieben können sie deshalb grosse Probleme bereiten, sofern sie nicht rechtzeitig erkannt und sichergestellt werden.

Betriebe, welche betroffene Materialien (z. B. Metallschrott) und Abfälle zur Verwertung und Entsorgung entgegennehmen, können deshalb von der Bewilligungsbehörde (BAG) verpflichtet werden, diese mit geeigneten Überwachungsverfahren auf das Vorhandensein herrenloser radioaktiver Materialien zu überprüfen.

So können wissentlich oder unwissentlich entsorgte radioaktive Quellen entdeckt, sichergestellt und fachgerecht entsorgt sowie Mensch und Umwelt geschützt werden.

Wegleitung

Das BAG unterstützt die Betriebe darin, geeignete Messmittel zu finden und bei einem Fund geregelte Abläufe auszuarbeiten. Dafür wurde die Wegleitung «Überprüfung von Abfällen, Recycling- und Deponiematerialien auf mögliche Radioaktivität» erarbeitet. Sie erläutert die gesetzlichen Grundlagen und listet die Anforderungen an die Messmittel auf. Zudem schildert sie das Vorgehen bei Alarmen (vgl. Anhänge 3A, 3B und 5).

Die Wegleitung wurde überarbeitet. Die aktuellste Version V2.0 wurde am 11. Januar 2021 publiziert.

BAG-Wegleitung V2.0 (PDF, 758 kB, 11.01.2021)Überprüfung von Abfällen und Recyclingmaterialien auf mögliche Radioaktivität

Anhang 3A der BAG-Wegleitung (PDF, 256 kB, 11.01.2021)KVAs und Deponien: Vorgehen bei der Durchführung von Radioaktivitäts-Kontrollen bei Abfällen

Anhang 3B der BAG-Wegleitung (PDF, 258 kB, 11.01.2021)Schrott- und Recyclingbetriebe: Vorgehen bei der Durchführung von Radioaktivitäts-Kontrollen bei Metallschrott

Meldeformular gemäss Anhang 5 der BAG-Wegleitung (PDF, 418 kB, 14.02.2020)Formular für die Meldung zu Funden von radioaktivem Material und dessen Sicherung an die zuständige Behörde

Messmittel

Die nachfolgenden Listen geben einen Überblick über Messgeräte, die in der Schweiz angeboten werden und die aufgrund ihrer technischen Spezifikationen den Anforderungen der Wegleitung «Überprüfung von Abfällen, Recycling- und Deponiematerialien auf mögliche Radioaktivität» entsprechen. Sie stellen einen Auszug potenziell geeigneter Messgeräte dar und werden bei Bedarf aktualisiert. Besprechen Sie Ihr Anforderungsprofil mit dem Anbieter! Weitere Messeinrichtungen können auf Anfrage geprüft und gegebenenfalls in die Liste aufgenommen werden.  

 

Portalmonitore

Handmessgeräte



Gesetze

Gesetzgebung Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.

Letzte Änderung 16.06.2021

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion Forschungsanlagen und Nuklearmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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