Radioaktives Material in Schmuck

Seit längerem sind in der Schweiz Schmuckstücke im Handel, die natürliches radioaktives Material enthalten. Wer solchen Schmuck trägt, setzt sich einer unnötigen Strahlenbelastung aus.

Diese Schmuckstücke mit der Bezeichnung «Negativ Ionen» enthalten radioaktives Material und erzeugen ionisierende Strahlung.

Betroffene Schmuckstücke, welche unter dem Begriff «negativ Ionenschmuck» angeboten und verkauft werden, enthalten oft auch natürliche radioaktive Stoffe. Das radioaktive Material in diesen Schmuckstücken erzeugt jedoch eine für die Hautzellen und die Epidermis schädliche Strahlung. Messungen haben ergeben, dass der für die Haut geltende Dosisgrenzwert von 50 mSv/Jahr überschritten werden kann, auch wenn die Schmuckstücke über einem T-Shirt oder Pullover getragen werden.

Nicht gerechtfertigte Strahlenbelastung

Die mögliche Strahlenbelastung liegt im niedrigen Dosisbereich, wodurch keine unmittelbaren Effekte wie Hautrötungen auftreten können. Auch wenn der betroffene Schmuck bereits seit längerer Zeit getragen wurde, sind für betroffene Personen aktuell und auch künftig keine medizinischen Massnahmen erforderlich. Sie verursachen aber eine unnötige Strahlenbelastung, welche nicht gerechtfertigt ist.

In der Schweiz ist die Bevölkerung aufgrund der geologischen Lage natürlicher Radioaktivität ausgesetzt. Dazu kommen Strahlenbelastungen, etwa durch medizinische Untersuchungen. Nach den Prinzipien des Strahlenschutzes sollte jede Person unnötige Strahlenbelastungen vermeiden, um sich nicht einem zusätzlichen Gesundheitsrisiko auszusetzen.

Nach der geltenden Strahlenschutzgesetzgebung ist der absichtliche Zusatz von Radionukliden bei der Herstellung von Schmuck sowie dessen Ein-, Aus- und Durchfuhr verboten.

Entsorgung von Schmuck mit radioaktivem Material

Weil der betroffene Schmuck radioaktives Material enthält, gilt dieser als Sonderabfall und muss über einen spezifischen Entsorgungsweg für radioaktiven Abfall laufen und darf nicht in den herkömmlichen Müll oder die Umwelt gelangen.

Schmuck, bei dem der Verdacht besteht, dass er radioaktives Material enthält, kann zur Überprüfung an das BAG, Abteilung Strahlenschutz, 3003 Bern geschickt werden. Die in diesen Schmuckstücken bisher vorgefundenen Radioaktivitätswerte erlauben einen Versand per Post.

Falls sich der Verdacht bestätigt und ein Schmuckstück radioaktives Material enthält, sorgt das BAG für die Entsorgung.

Meldungen aus dem Ausland

Auch ausserhalb der Schweiz wird immer wieder Ionenschmuck gefunden. Auf der Webseite der Niederländischen Strahlenschutzbehörde finden sich detaillierte Informationen Produkten, die derzeit in Umlauf sind (auf Englisch). Diese sind möglicherweise auch in der Schweiz erhältlich, insbesondere über das Internet.

Links

Gesetze

Gesetzgebung Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.


Letzte Änderung 12.07.2023

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion Forschungsanlagen und Nuklearmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/gesund-leben/umwelt-und-gesundheit/strahlung-radioaktivitaet-schall/radioaktive-materialien-abfaelle/gebrauchs-gegenstaende.html