Der Bund aktualisiert seine Kostenschätzungen für die Entsorgung radioaktiver Abfälle

Die Gesamtkosten des Bundes für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen aus Medizin, Industrie und Forschung werden neu auf rund 2,4 Milliarden Franken geschätzt. Der noch bis 2070 durch den Bund und den ETH-Bereich zu finanzierende Betrag liegt bei rund 900 Millionen Franken. Damit liegt die Summe leicht unter den bisherigen Schätzungen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 von diesen Schätzungen Kenntnis genommen.

2018 gingen die Schätzungen von insgesamt 2,5 Milliarden Franken aus. Die Reduktion resultiert hauptsächlich aus Einsparungen im Bereich der geologischen Tiefenlagerung. Ein Drittel der Kosten wurde bereits bezahlt. Ein weiterer Teil wird von den externen Abfallverursachern über Gebühren finanziert. Die restlichen rund 900 Millionen Franken werden zu etwa gleichen Teilen direkt vom Bund und dem ETH-Bereich finanziert.

Der Bund ist für die Entsorgung von radioaktiven Abfällen aus Medizin, Industrie und Forschung verantwortlich. Solche Abfälle fallen an den Forschungsanlagen des Bundes und beim ETH-Bereich an, aber auch in der Industrie, an Spitälern sowie an weiteren Forschungsinstitutionen. Diese Abfälle werden im Bundeszwischenlager in Würenlingen bearbeitet und zwischengelagert. Sie sollen später in einem geologischen Tiefenlager entsorgt werden, zusammen mit den Abfällen der schweizerischen Kernkraftwerke, für welche die Betreiber der Kernkraftwerke verantwortlich sind.

Der Bundesrat hat die zuständigen Departemente, das Departement des Innern, das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, das Finanzdepartement und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, beauftragt, ihm bis Ende 2028 erneut Kostenschätzungen zu unterbreiten.


Bericht der Arbeitsgruppe 2023 (PDF, 232 kB, 12.12.2023)Finanzierung der Entsorgung radioaktiver Abfälle im Verantwortungsbereich des Bundes, 12. Dezember 2023


Dokumente

Bericht der Arbeitsgruppe 2018 (PDF, 481 kB, 30.11.2018)Finanzierung der Entsorgung radioaktiver Abfälle im Verantwortungsbereich des Bundes, 30. November 2018

Bericht der Arbeitsgruppe 2015 (PDF, 278 kB, 23.04.2015)Finanzierung der Entsorgung radioaktiver Abfälle im Verantwortungsbereich des Bundes, 23. April 2015

Gesetze

Gesetzgebung Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.

Letzte Änderung 15.12.2023

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