Die Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung (Agneb) hat den Bericht «Auswirkungen einer verlängerten Abklinglagerung auf die radioaktiven Abfälle» an ihrer Sitzung am 10. April 2015 verabschiedet.
Heute ist in der Strahlenschutzverordnung eine Abklingzeit (Nutzung der Eigenschaft der radioaktiven Substanzen spontan zu zerfallen) von 30 Jahren festgelegt. Dieser Bericht soll beurteilen, ob die temporäre Lagerung von radioaktiven Abfällen während etwa 100 Jahren und eine anschliessende Weiterverwendung der abgeklungenen inaktiven Materialien eine gesamthaft für Mensch und Umwelt günstigere Lösung darstellt als die aktuelle Praxis.
Letzte Änderung 28.08.2018
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