Radioaktive Materialien sind in zahlreichen Anwendungen in Medizin, Industrie und Forschung ein unerlässliches Hilfsmittel. Es ist jedoch von von grösster Bedeutung, dass beim Umgang, dem Transport und der Entsorgung dieser Stoffe sachgerecht vorgegangen wird.
Umgang mit radioaktiven Materialien
Jeglicher Umgang mit radioaktiven Materialien, deren Aktivität über der Bewilligungsgrenze (LA) liegt, ist bewilligungspflichtig.
Auf der Seite Umgang mit radioaktiven Materialien finden Sie weiterführende Informationen.
Transport von radioaktiven Materialien
Für den Transport von radioaktiven Materialien bedarf es meistens einer Bewilligung des BAG. Spezialisierte Transportunternehmen sind dafür ausgerüstet radioaktive Materialien fachgerecht zu transportieren.
Auf der Seite Mehr Informationen über den Transport von radioaktiven Materialien finden Sie weiterführende Informationen.
Entsorgung von radioaktiven Abfällen
Das BAG koordiniert die Entsorgung von radioaktiven Abfällen aus den Bereichen Medizin, Industrie und Forschung.
Auf der Seite Entsorgung von radioaktiven Abfällen finden sie allegemeine Informationen.
Auf der Seite Sammelaktion für radioaktive Abfälle aus den Bereichen Medizin, Industrie, Forschung finden Sie weiterführende Informationen zur jährlichen Sammelaktion des Bundes.
Radiologische Altlasten (Radium) und herrenloses radioaktives Material
In der Schweiz beschäftigen uns vor allem die Radium-Altlasten. Der Aktionsplan Radium 2015-2023 hat sich diesem Problem angenommen. Weiterführende Informationen zu Radium und dem Aktionsplan finden Sie auf der Seite zum Aktionsplan Radium.
Informationen zu radioaktivem Material, welches sich nicht unter regulatorischer Kontrolle befindet, finden Sie auf der Seite Herrenloses radioaktives Material und Radioaktives Material in Schmuck.
Letzte Änderung 21.01.2025
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion Forschungsanlagen und Nuklearmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 96 14