Verordnung zum NISSG (V-NISSG)

Der Bundesrat will die Bevölkerung besser vor gefährlicher Strahlung schützen.

NIS

Betreiber von Solarien müssen sicherstellen, dass Minderjährige keinen Zutritt haben. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Februar 2019 entschieden und die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall verabschiedet. Verbessert wird auch der Gesundheitsschutz bei kosmetischen Laserbehandlungen und beim Einsatz von Laserpointern. Gesetz und Verordnung sind seit 1. Juni 2019 in Kraft.


Letzte Änderung 06.07.2020

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