Am 16. Juni 2017 haben National- und Ständerat das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) verabschiedet.
Das neue Gesetz bietet die Möglichkeit gefährliche Laserpointer zu verbieten und für gewisse kosmetische Behandlungen Anforderungen an die Ausbildung zu stellen. Zudem bietet das neue Gesetz die Möglichkeit bei Solarien Kontrollen einzuführen, die sicherstellen sollen, dass die Anbieter den Solariumbenutzer und die Solariumbenutzerin genügend über die Gefahren informieren und die Sicherheitsvorgaben des Herstellers einhalten. Damit werden der Schutz von Jugendlichen verstärkt und die Betreiber mehr in die Verantwortung genommen.
Das neue Gesetz enthält ergänzende Regelungen zu bereits bestehenden Bundeserlassen. Die Vollzugsaufgaben werden zu einem überwiegenden Teil von den Kantonen übernommen. Der Bund wird das Gesetz in Teilbereichen vollziehen. Dazu gehört auch die Verfassung von Vollzugshilfen, die für die kantonalen Kontrollen bereitzustellen sind.
Chronologie des Gesetzgebungsprojektes NIS und Schall:
- 25. April 2012: Der Bundesrat erteilt dem EDI den Auftrag einen vernehmlassungsfähigen Gesetzesentwurf zu erarbeiten.
- 9. April 2014: Die Vernehmlassung zum Vorentwurf des NISSG wird eröffnet. Sie
endete am 18. Juli 2014. - 11. Februar 2015: Der Bundesrat nimmt den Vernehmlassungsbericht zur Kenntnis und beauftragt das Eidgenössische Departement des Innern, den Entwurf zum NISSG und die Botschaft zu erarbeiten.
- 11. Dezember 2015: Der Bundesrat überweist dem Parlament den Entwurf des NISSG und die Botschaft.
- 16. Juni 2017: Das Parlament verabschiedet das Gesetz.
- Ab Juli 2017: Die dazugehörige Verordnung wird erarbeitet.
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Letzte Änderung 03.07.2024
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