Der Bundesrat will die Bevölkerung besser vor gefährlicher Strahlung schützen.
Das BAG stellt den Vollzugsorganen von Bund und Kantonen Vollzugshilfen zur Verfügung.
Die Vollzugshilfe und weitere Dokumente für den Vollzug zur Verwendung von Solarien sind auch unter folgendem Link verfügbar: www.bag.admin.ch/solarium-de
Letzte Änderung 19.05.2021
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 96 14