Hauptaufgaben BAG im Strahlenschutz

Eine zentrale Aufgabe im BAG bildet die Aufsicht über bewilligte Anwendungen und Anlagen mit ionisierenden Strahlen. Das breite Spektrum der Aufgaben ergänzen: Messungen der Radioaktivität in der Umwelt, die Aktionspläne Radon und Radium sowie Schutzstrategien und die Umsetzung eines Gesetzes bei der nichtionisierenden Strahlung.

Folgendes sind unsere Hauptaufgaben im Strahlenschutz:

  • Wir sorgen gesamtschweizerisch für den Vollzug der Strahlenschutzgesetzgebung.
  • In Betrieben der Medizin, Industrie und Forschung wirken wir präventiv gegen das Auftreten von Strahlenschäden bei der Anwendung ionisierender Strahlung. Der Schutz von Patienten und Patientinnen, Betriebspersonal, Bevölkerung und Umwelt steht im Zentrum.
  • Wir messen die Umweltradioaktivität. Jährlich publizieren wir einen detaillierten Bericht mit den Messresultaten und der Strahlenexposition der Schweizer Bevölkerung.
  • Zu unseren weiteren Aufgaben gehören die Umsetzung der Aktionspläne Radon und Radium und die Vorbereitung auf radiologische Notfallsituationen.
  • Zudem informieren wir die Öffentlichkeit über den strahlungsarmen Umgang mit Produkten, die nichtionisierende Strahlung (NIS) und Schall aussenden. Und wir sind für die Umsetzung und Begleitung des Vollzugs der Gesetzgebung in diesem Bereich zuständig.

Bewilligungs- und Aufsichtsbehörden

Wir sind die Bewilligungsbehörde für den Umgang mit ionisierenden Strahlen in den Bereichen Medizin, Industrie und Forschung. Zudem sind wir Aufsichtsbehörde für medizinische Betriebe, Forschung und Ausbildungsstätten und führen entsprechende Inspektionen durch. Die Aufsicht über die ca. 22000 erteilten Bewilligungen ist eine zentrale Aufgabe der Abteilung Strahlenschutz. Bei Zwischenfällen in den Betrieben führen wir Abklärungen durch und informieren die Öffentlichkeit. In den industriellen und gewerblichen Betrieben ist die SUVA die zuständige Aufsichtsbehörde. Die Kernanlagen unterstehen der Kompetenz des Bundesamtes für Energie und des ENSI.

Voraussetzungen für Bewilligungen 

Zu den Voraussetzungen für Bewilligungen, insbesondere in den Bereichen Ausbildung und Dosimetrie, erhalten die Betriebe hier Informationen:

Gesetzliche Grundlagen

Der Strahlenschutz bei ionisierender Strahlung in der Schweiz ist mittels einer umfassenden Gesetzgebung geregelt, die Vollzugsaufgaben sind hauptsächlich Sache des Bundes. Der Schutz gilt für alle Situationen, in denen Mensch und Umwelt ionisierenden Strahlen ausgesetzt sind. Die Strahlenschutzgesetzgebung beruht auf Artikel 118 Absatz 2 Buchstabe c der
Bundesverfassung, die dem Bund die Kompetenz zum Erlass von Vorschriften über ionisierende Strahlung überträgt. Die Gesetzgebung umfasst alle relevanten Bereiche der ionisierenden Strahlung (Ausbildung, Bewilligung, Aufsicht, Dosimetrie, Abfälle, Umwelt, Forschung, Notfälle etc.) und basiert für alle Gebiete (Medizin, Forschung, Industrie, Kernanlagen) auf einheitlichen Konzepten. Die wichtigsten Erlasse der Strahlenschutzgesetzgebung sind das Strahlenschutzgesetz vom 22. März 1991 (StSG) und die Strahlenschutzverordnung vom 26. April 2017 (StSV). Darauf basieren weitere Verordnungen zum Strahlenschutz, die meist technische Aspekte regeln.  

Der Gesundheitsschutz bei nichtionisierender Strahlung und Schall ist seit dem 1. Juni 2019 mit der Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) verbessert. Die Verordnung basiert auf dem Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall
(NISSG). Die Verordnung regelt die Verwendung von Solarien, sieht eine Ausbildung für kosmetische Behandlungen vor, verbietet gefährliche Laserpointer und enthält Bestimmungen zu Veranstaltungen mit Schall und Laserstrahlung.

Revision der Verordnungen im Strahlenschutz

Seit 01.01.2018 gilt das neue Strahlenschutzrecht. Hier finden Sie mehr Informationen.

Gesetze

Gesetzgebung Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.

Weiterführende Themen

Strahlenschutz: Bewilligungen, Voraussetzungen und Aufsicht

Das BAG beaufsichtigt gesamtschweizerisch die radiologischen Anwendungen in Medizin, Lehre und Forschung und erteilt Bewilligungen für den Umgang mit ionisierender Strahlung.

Letzte Änderung 06.12.2019

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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