Zuständigkeiten nichtionisierende Strahlung und Schall

Mit dem Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) und der dazugehörenden Ausführungsverordnung erhalten einzelne Bundesstellen sowie die Kantone zusätzliche Zuständigkeiten in den Bereichen nichtionisierende Strahlung (NIS) und Schall. Nachstehend finden Sie die aktualisierten Zuständigkeiten.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Das Bundesamt für Gesundheit nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Es ist für das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) sowie für die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) zuständig, die am 1. Juni 2019 in Kraft treten wird.
  • Es vollzieht die Regelungen der V-NISSG zu Veranstaltungen mit Laserstrahlen und betreibt zu diesem Zweck ein Meldeportal für Veranstaltungen.
  • Es koordiniert eine Trägerschaft, die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte für Sachkundenachweise erarbeitet, die gemäss V-NISSG bei kosmetischen Behandlungen mit NIS-und Schall künftig erforderlich sind.
  • Es erarbeitet Verordnungen, welche die Ausbildung und Prüfungen für Sachkundenachweise regeln, die künftig für kosmetische Behandlungen mit NIS-und Schall sowie für Veranstaltungen mit Laserstrahlen erforderlich sind.
  • Es erarbeitet für die Kantone Vollzugshilfen, welche die Regelungen der V-NISSG zu gefährlichen Laserpointern, Solarien, Veranstaltungen mit Schall sowie kosmetischen Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall betreffen.
  • Es informiert die Öffentlichkeit mit Faktenblättern über gesundheitliche Eigenschaften von Geräten, die elektromagnetische Strahlung, infrarote Strahlung, Licht, Laserstrahlen, UV-Strahlung oder Schall erzeugen. Es gibt Tipps, wie solche Geräte belastungsarm verwendet werden können.
  • Es informiert über den gesunden Umgang mit der Sonnenstrahlung.
  • Es verfolgt die Entwicklung neuer Technologien, die im Geltungsbereich des NISSG liegen.
 

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG vollzieht die Regelungen der V-NISSG zur Ein- und Durchfuhr von gefährlichen Laserpointern.


Bundesamt für Umwelt BAFU

Die Abteilung Lärm und nichtionisierende Strahlung (NIS) beim BAFU ist zuständig für den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichem oder lästigem Lärm und vor elektromagnetischen Feldern. Sie stützt sich dabei auf die Lärmschutz-Verordnung und die NIS-Verordnung und ist verantwortlich für die wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen in diesen Bereichen. Sie publiziert Übersichten der Emissionen und Immissionen und unterstützt die Kantone und Gemeinden beim Vollzug.

BAFU: Abteilung Lärm und NIS

Die Abteilung gibt weiter Auskunft über elektromagnetische Felder (EMF) und gesundheitliche Auswirkungen von ortsfesten Anlagen wie Mobilfunkbasisstationen, Hochspannungsleitungen, Fahrleitungen etc. Ein weiteres Thema sind Lichtexpositionen, welche in der Umwelt auftreten.


Kantone

Die Kantone vollziehen die Regelungen der V-NISSG zu Solarien, zu kosmetischen Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall, zum Besitz und zur Abgabe von gefährlichen Laserpointern sowie zu den Veranstaltungen mit Schall.

Die Liste der zuständigen kantonalen Behörden zu Veranstaltungen mit Schall finden Sie unter diesem Link. Die Liste der zuständigen kantonalen Stellen für die anderen Vollzugsgebiete der V-NISSG wird später aufgeschaltet.

Die NIS-Fachstellen der Kantone sind zuständig für den Vollzug der NISV bei Mobilfunk-, Amateurfunk-, Betriebsfunk- und Rundfunkanlagen. Die NIS-Fachstelle Ihres Kantons gibt Auskunft über EMF von Mobilfunkbasisstationen und Rundfunkstationen in Ihrer Umgebung.


SUVA & Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Zuständigkeit bezüglich nichtionisierender Strahlung und Lärm an Arbeitsplätzen: Das SECO und die SUVA sind zuständig für den Schutz vor elektromagnetischen Feldern, infraroter Strahlung, Licht, Laserstrahlen, UV-Strahlung und Lärm am Arbeitsplatz. Die bestehenden Grenzwerte regeln die maximal zulässigen Belastungen am Arbeitsplatz (Grenzwerte am Arbeitsplatz, SUVA) unter dem Gesichtspunkt der Berufskrankheitenverhütung. Wirken betriebsfremde Anlagen oder Einrichtungen auf den Arbeitsplatz ein, so sind zusätzlich die Grenzwerte gemäss der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) einzuhalten. Die SUVA gibt Auskunft über: Unfall- und Berufskrankheitenverhütung, Grenzwerte am Arbeitsplatz, Messmethoden, Massnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte inkl. persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

Das SECO gibt Auskunft über den allgemeinen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Grenzwerte am Arbeitsplatz, Messmethoden, weitergehende Vorsorge zur Prävention und Reduktion von NIS-Belastungen am Arbeitsplatz, den aktuellen Stand der Gesundheitsforschung.


Bundesamt für Verkehr BAV

Das BAV ist zuständig für den Vollzug der NISV bei den Fahrleitungen der Eisenbahnen und Strassenbahnen und bei der Stromversorgung (Kabelleitungen, Unterwerke etc.) und Sendeanlagen der Eisenbahnen.

Das BAV gibt Auskunft über EMF von Eisenbahn- und Strassenbahnfahrleitungen.


Bundesamt für Kommunikation BAKOM

Das BAKOM ist zuständig für den Marktzugang und die Marktüberwachung von Fernmeldeanlagen im Bereich Nutzung des Frequenzspektrums und elektromagnetische Verträglichkeit. Die Zuständigkeit im Bereich EMF bei der Marktüberwachung von Fernmeldeanlagen liegt beim Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI.

Das BAKOM gibt Auskunft über die Nutzung des Frequenzspektrums und elektromagnetische Verträglichkeit (z.B. Funkanlagen, Störungen).


Swissmedic

Auf Grund der Übergangsbestimmungen der V-NISSG ist die Swissmedic zuständig für kosmetisch verwendete Medizinlaser der Laserklasse 4 und für kosmetisch verwendete IPL-Geräte, die von ausgebildeten Berufspersonen während der Übergangsfrist ohne einen von der V-NISSG geforderten Sachkundenachweis verwendet werden können.
Die Swissmedic ist zuständig für Medizinprodukte und den Schutz von Patientinnen und Patienten. Sie gibt Auskunft über die elektromagnetische Verträglichkeit von Medizinprodukten.


Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI

Das ESTI ist zuständig für den Vollzug der Verordnung über elektrische Niederspannungsprodukte (NEV), welche das Bereitstellung auf dem Markt sowie das Inverkehrbringen von Niederspannungsprodukten regelt. Darunter gehören Produkte oder Geräte, die elektromagnetische Felder, infrarote Strahlung, Laserstrahlen, Licht, UV-Strahlung oder elektronisch erzeugten Schall erzeugen.

Das ESTI ist zuständig für den Vollzug der NISV bei Anlagen der Stromversorgung (Frei- und Kabelleitungen, Transformatorstationen, Unterwerken, Schaltanlagen) und für die Marktüberwachung von Geräten.


Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

Das BAZL ist zuständig für die Bewilligung von Lasergeräten, welche die Flughafenbetreiber zu Vergrämung von Vögeln innerhalb der Flughafenperimeter einsetzen.

Das BAZL ist zuständig für den Vollzug der NISV bei Sende- und Radaranlagen der zivilen Luftfahrt.


Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS

Das VBS ist zuständig für den Vollzug der NISV bei militärischen Sende- und Radaranlagen.

Das VBS gibt Auskunft über: EMF von militärischen Sende- und Radaranlagen.


Bundesamt für Energie BFE

Das BFE gibt Auskunft bei: allgemeinen Fragen zu Elektrizität und Strom.

Letzte Änderung 04.10.2022

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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