Solarien erzeugen starke ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) um die Haut von Kundinnen und Kunden zu bräunen. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) kann UV-Strahlung erwiesenermassen Krebs verursachen, zu vorzeitiger Hautalterung führen und in schwerwiegenden Fällen Verbrennungen verursachen.
Wegleitung und Vollzugshilfe zur Verwendung von Solarien
Um die gesundheitlichen Gefährdungen bei Besuchen von Solarien auf ein akzeptables Restrisiko zu beschränken, müssen Solarienbetreiberinnen und -betreiber die Vorschriften des «Bundesgesetzes über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall» (NISSG) und die Ausführungsbestimmungen der «Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall» (V-NISSG) zur Installation, Verwendung und Wartung einhalten. Nicht richtig gewartete oder falsch verwendete Solarien können bei Kundinnen und Kunden hohe Strahlenbelastungen verursachen, die unter anderem zu einem erhöhten Hautkrebsrisiko, zu vorzeitiger Hautalterung und in schwerwiegenden Fällen zu Verbrennungen führen können.
Diese Wegleitung soll Solariumbetreiberinnen und Solariumbetreibern aufzeigen, wie sie diese Anforderungen erfüllen können.
Die Vollzugshilfe dient dazu, bei gewerblich oder beruflich betriebenen Solarien die Anforderungen der V-NISSG zu vollziehen, welche die Betreiberinnen und Betreiber bei der Verwendung von Solarien einhalten müssen.
Diese Vollzugshilfe soll zusammen mit drei Zusatzdokumenten umgesetzt werden:
- einer Checkliste, mit der die Vollzugsorgane alle Anforderungen an Solarien Schritt für Schritt überprüfen können;
- einem Anhang, der Muster von Plakaten zur Aufklärung der Kundschaft über Risikogruppen, zur Aufklärung über Risiken und deren Vermeidung sowie Muster von Bestrahlungsplänen enthält;
- einer Messempfehlung für die Messung der Strahlung von Solarien
Empfehlungen bei der Verwendung eines Solariums
Um diese Risiken minimieren zu können, legt das Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) entsprechende Massnahmen fest. Sie werden in der Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) konkretisiert. Das Gesetz wie auch die Verordnung, die der Bundesrat am 27.02.2019 gutgeheissen hat, treten am 1. Juni 2019 in Kraft.
Weitere Informationen zur Benutzung eines Solariums finden Sie im Faktenblatt Solarium.
Marktanalyse der Solarienanbieter in der Schweiz
Ausgangslage
In unserem Auftrag hat die Fachhochschule St. Gallen eine Marktanalyse zu den Solarienbetrieben in der Schweiz durchgeführt.
Ziel des Projektes war es einerseits, die Zahl der gewerblichen Solarienanbieter in der Schweiz zu quantifizieren und deren Adressen zu beschaffen. Zudem hatte das Projekt zum Ziel, bei einer Stichprobe von 100 Solarienbetrieben an Hand von 31 Prüfpunkten zu überprüfen, ob diese Betriebe die wesentlichen Anforderungen zum Schutz der Gesundheit einhalten, wie dies die heute geltende Solariennorm fordert bzw. die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) vorsieht.
Resultate - Marktübersicht
Laut Marktübersicht gibt es in der Schweiz 1439 Solarienanbieter, die sich auf folgende Standorte aufteilen:
- klassische Sonnenstudios (418 Studios; 29)
- Hotels (325; 23%)
- Fitnessstudios (320; 22%)
- Beautysalons (221; 15%)
- Bäder (155; 11%).
Die meisten Solarien sind dabei nicht bedient.
Resultate – Vor-Ort Überprüfung
Für die Vor-Ort Überprüfung wurde eine Stichprobe von 100 Solarienstandorten gezogen und dabei sichergestellt, dass die Stichprobe der Verteilung der Grundgesamtheit entspricht (Verwendungsort, Deutsch- und Westschweiz, Personalstand). Geprüft wurde im Speziellen die Klassifizierung der Geräte, die Zutrittsbeschränkung für Minderjährige und Risikogruppen, die Information der Kundschaft über Risiken sowie weitere Verwendungsvorschriften für Solarien. Nicht überprüft wurde, ob die Solarien die geltenden Strahlungsgrenzwerte einhalten, da dies den Umfang dieses Projektes gesprengt hätte.
Die Vor-Ort Überprüfung hat gezeigt, dass Solarienbetreiber durchschnittlich nur 42% aller Prüfpunkte einhält. Nur bei 20% der kontrollierten Solarien besteht eine Kontrolle für den Einlass von Minderjährigen. In der Tendenz, allerdings bei einer sehr kleinen Stichprobenanzahl, erfüllen bediente Solarien die überprüften Kriterien besser. Die Resultate zeigen, dass ein beträchtlicher Optimierungsbedarf seitens der Solarienbetriebe besteht.
Letzte Änderung 06.04.2023
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
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3003
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Tel.
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