Gefahren und Schutzmassnahmen rund um den Gebrauch von Laser.
Laserpointer
Laserpointer sind Produkte, die Personen in der Hand halten können und die Laserstrahlung abstrahlen. In den letzten Jahren sind gefährliche Laserpointer in Umlauf gekommen, die schwere Augen- und Hautschäden sowie gefährliche Blendungen von Personen verursachen können. Um diese Gefahren künftig zu verhindern, hat der Bundesrat gefährliche Laserpointer in der Schweiz verboten. Das Verbot gilt ab dem 1. Juni 2019. Weitere Informationen zur Entsorgung gefährlicher Laserpointer finden Sie auf dem Flyer Laserpointerverbot (PDF, 347 kB, 27.02.2019). Ausführliche Informationen zu Laserpointer finden Sie auf dem Faktenblatt Laserpointer (PDF, 918 kB, 13.07.2021).
Veranstaltungen mit Laserstrahlung
An Veranstaltungen mit Laserstrahlung werden teilweise sehr starke Laser von mehreren Watt Leistung eingesetzt. Trifft ein solcher Laserstrahl auch nur kurzzeitig auf das Auge, können temporäre Sehstörungen, Nachbilder, Lesebeeinträchtigungen und in schwerwiegenden Fällen permanente Augenschäden entstehen. Um diese Risiken zu minimieren und das Publikum zu schützen, schreibt die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) entsprechende Massnahmen wie die Meldepflicht für Veranstaltungen und die Sachkunde vor.
Lasertag
Zusammen mit dem Eidgenössischen Institut für Metrologie METAS hat das BAG die Laserstrahlung einer Laser Tag-Anlage ausgemessen. Die Messungen zeigen, dass das Laser Tag-Spiel die Grenzwerte für Laserstrahlung einhält und gemäss heutigem Wissensstand und bei sachgerechter Verwendung keine Gefährdung für die Augen darstellt.
Letzte Änderung 30.09.2024
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Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
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