Welche Anforderungen müssen die Geräte erfüllen, die nichtionisierende Strahlung (NIS) oder Schall für kosmetische Behandlungen erzeugen? Wie lassen sich Medizinprodukte von Niederspannungserzeugnissen unterscheiden?
Neuregelung bezüglich der NIS- und Schall-Geräte für kosmetische Behandlungen
Für Geräte, die nichtionisierende Strahlung (NIS) oder Schall zu kosmetischen Zwecken erzeugen und die beruflich oder gewerblich verwendet werden, sind die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG) sowie die Medizinprodukteverordnung (MepV) massgebend. Das folgende Faktenblatt «Produkte für kosmetische Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall» beschreibt, was kosmetische Anbieter wie zum Beispiel gewerbliche Kosmetikbetriebe, berufliche Kosmetikschulen oder Ärztinnen und Ärzte bezüglich ihrer NIS- und Schall-Geräte beachten sollen:
Letzte Änderung 22.01.2024
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