Informationen für Personen, die einen Sachkundenachweis erlangen möchten

Bei welchen Prüfungsstellen kann der Sachkundenachweis erworben werden? Was ist zu beachten?

Ab 2024 müssen Personen für in Tabelle 1 (in: Generelle Informationen) genannte Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall gemäss V-NISSG einen Sachkundenachweis erlangen. Wir empfehlen jedoch dringend, bereits jetzt einen Sachkundenachweis zu erlangen, da es bei unsachgemässer Behandlung zu Verletzungen für die behandelnde Person oder für die Kundin oder den Kunden kommen kann.

Wichtig zu wissen ist, dass pro Behandlungsart, also beispielsweise Haarentfernung mit Laser, nur ein einziger Sachkundenachweis gemacht werden muss (siehe Generelle Informationen). Das heisst, ohne Vorkenntnisse (Weg 1, siehe Informationen zum Aufbau) müssen für einen solchen Sachkundenachweis

1.    das Modul Grundlagen à mindestens 4-5 Tagen,
2.    das Modul Technologien à mindestens 1-2 Tagen, sowie
3.    ein Modul BKF à mindestens 2 Tagen absolviert werden.

Wenn eine Person einen zusätzlichen Sachkundenachweis machen möchte, wie zum Beispiel Entfernung von Permanent-Make-up und Tätowierungen, muss ein weiteres Modul BKF à mindestens 2 Tagen absolviert werden, die anderen schon absolvierten Module Grundlagen und Technologien müssen dabei nicht mehr wiederholt werden.

Ein Sachkundenachweis muss erstmals im Gesamten bei einer einzigen Prüfungsstelle gemacht werden. Danach können weitere Sachkundenachweise bei anderen Prüfungsstellen erlangt werden, wobei jeweils nur das reguläre Modul BKF belegt und geprüft werden muss.

Falls eine Person bereits einen Sachkundenachweis mit erweitertem BKF absolviert hat, muss sie beim nächsten Sachkundenachweis nur noch das reguläre BKF machen, da sie ja die Prüfung des erweiterten Teils schon absolviert hat.

Das BAG hat eine Verordnung für das Eidgenössische Departement des Innern EDI erarbeitet, in welcher die verschiedenen Sachkundenachweise aufgelistet werden. Diese Verordnung führt für jeden Sachkundenachweis diejenigen Prüfungsstellen auf, welche die Prüfungen durchführen dürfen. Damit eine Prüfungsstelle in die EDI-Verordnung aufgenommen wird, muss sie ein Gesuch beim BAG einreichen, die Vorgaben der Trägerschaft zu den Prüfungsinhalten und zum Prüfungsreglement erfüllen und sich an die Wegleitung des BAG halten.  

Unter dem folgenden Link ist die Liste der aktuellen Prüfungsstellen zu finden, welche Sachkundenachweise für Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung nach V-NISSG ausstellen dürfen. Die aktuelle Liste wird halbjährlich ergänzt.

Link Auflistung Prüfungsstellen

Letzte Änderung 13.10.2023

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Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
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Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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