Einzelne Behandlungen nutzen unter anderem Laserstrahlung oder Licht. Sie bergen Risiken für das Gewebe. Seit dem 1. Juni 2019 regeln deshalb ein Gesetz und eine Verordnung die Behandlungen mit Strahlung und Schall.
Einige Behandlungen verwenden Produkte, die nichtionisierende Strahlung wie Laserstrahlung oder Licht erzeugen. Dabei entstehen starke Belastungen der bestrahlten Gewebe. Wenn solche Behandlungen nicht sachgerecht durchgeführt werden, sind die Haut, die Augen und andere Gewebe grossen Risiken ausgesetzt. Um die Risiken zu minimieren, sind im Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) entsprechende Massnahmen festgesetzt, welche in den untenstehenden Kapiteln aufgeführt sind. Diese Massnahmen werden in der Verordnung V-NISSG konkretisiert. Das Gesetz und die Verordnung sind am 1. Juni 2019 in Kraft getreten.
Letzte Änderung 14.02.2023
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