Einzelne Behandlungen nutzen unter anderem Laserstrahlung, Licht, Ultraschall oder Radiofrequenz. Sie bergen Risiken für das Gewebe. Seit Juni 2019 regeln ein Gesetz und eine Verordnung die Behandlungen mit Strahlung und Schall. Ab 1. Juni 2024 benötigen Personen, die solche Behandlungen durchführen, einen Sachkundenachweis.
Einige Behandlungen verwenden Produkte, die nichtionisierende Strahlung wie Laserstrahlung oder Licht erzeugen. Dabei entstehen starke Belastungen der bestrahlten Gewebe. Wenn solche Behandlungen nicht sachgerecht durchgeführt werden, sind die Haut, die Augen und andere Gewebe grossen Risiken ausgesetzt. Um die Risiken zu minimieren, sind im Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) entsprechende Massnahmen festgesetzt, welche in den untenstehenden Kapiteln aufgeführt sind. Diese Massnahmen werden in der Verordnung V-NISSG konkretisiert. Das Gesetz und die Verordnung sind am 1. Juni 2019 in Kraft getreten. Ab 1. Juni 2024 benötigen Personen, die solche Behandlungen durchführen, einen Sachkundenachweis.
Letzte Änderung 04.07.2024
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