Elektromagnetische Felder (EMF), UV, Laser und Licht

Unter nichtionisierende Strahlung (NIS) fallen die ultraviolette (UV) Strahlung, das sichtbare Licht, die Infrarotstrahlung sowie die elektromagnetischen Felder (EMF).

Die ultraviolette Strahlung (UV), das sichtbare Licht und die infrarote Strahlung bilden den energiereicheren Bereich der NIS und werden unter dem Begriff der optischen Strahlung zusammengefasst. Typische Quellen optischer Strahlung sind die Sonne, Lampen, Laser oder Solarien.

Die nicht unter die optische Strahlung fallenden elektromagnetischen Felder bilden den energieärmeren Bereich der NIS und werden vor allem technisch erzeugt. Folgende EMF-Bereiche werden unterschieden: Hochfrequente und somit schnell schwingende EMF kommen vor allem bei Technologien vor, die mittels Funkstrahlen Informationen übertragen. Niederfrequente und somit langsam schwingende EMF treten bei allen elektrischen Geräten auf, die ans Stromnetz angeschlossen sind. Statische und somit nicht schwingende EMF kommen bei Permanentmagneten oder in der medizinischen Diagnostik bei Magnetresonanztomographen (MRT) vor. Viele der alltäglichen Produkte wie beispielsweise Elektromotoren, Handys oder Induktionskochherde erzeugen EMF gezielt, um funktionieren zu können. Die EMF anderer Produkte, beispielsweise von Lampen, entstehen konstruktionsbedingt und tragen nichts zur eigentlichen Funktion der Produkte bei.

Sonne und UV-Strahlung

UV-Strahlen können Sie weder sehen noch fühlen. Ein Grund mehr zur Vorsicht, wenn Sie sich der Sonne aussetzen!

Solarium

Die Strahlung im Solarium ist eine unnötige Belastung: Sie verursacht Hautkrebs und andere Schäden.

Licht, Leuchtmittel und Bildschirme

Handelsübliche LED-Lampen stellen bei sachkundiger Verwendung kein gesundheitliches Risiko dar.

Laserpointer, Veranstaltungen mit Laserstrahlung, Lasertag

Gefahren und Schutzmassnahmen rund um den Gebrauch von Laser.

Faktenblätter NIS

Faktenblätter zu verschiedenen Geräten, welche nichtionisierende Strahlung (NIS) erzeugen.

Zuständigkeiten nichtionisierende Strahlung und Schall

Mehrere Bundesstellen befassen sich mit nichtionisierender Strahlung und Schall. Hier finden Sie die entsprechenden Zuständigkeiten.

Behandlungen mit nichtionisierender Strahlung und Schall

Einzelne Behandlungen zu kosmetischen Zwecken nutzen unter anderem Laserstrahlung oder Licht. Sie bergen Risiken für das Gewebe (Haut, Augen). Seit dem 1. Juni 2019 regeln deshalb ein Gesetz und eine Verordnung kosmetische Behandlungen mit Strahlung und Schall.

Bericht «Mobilfunk und Strahlung»

Die Arbeitsgruppe Mobilfunk und Strahlung hat Fragen bearbeitet, die auf Grund der Einführung der 5G-Mobilfunk-Technologie in der Politik und der Öffentlichkeit entstanden sind.

Letzte Änderung 29.08.2018

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