Durchführung der Dosimetrie

Die Personendosimetrie misst die externe und die interne Strahlenexposition einer Person. Was ist das korrekte Vorgehen? Was müssen die betroffenen Betriebe tun? Was macht die Personendosimetriestelle?

Messung der externen Strahlenexposition

Die strahlenexponierte Person erhält von einer anerkannten Personendosimetriestelle monatlich ein persönliches Dosimeter, welches einen Kalendermonat lang getragen und dann an die Personendosimetriestelle retourniert wird. Diese wertet das Dosimeter aus und übermittelt die gemessenen Werte schriftlich dem Bewilligungsinhaber. Der Strahlenschutz-Sachverständige des Betriebes sammelt und überwacht diese monatlichen Meldungen.

Ganzkörper und Extremitätendosimeter

Extremitätendosimeter

Informationen zur Verwendung von Extremitätendosimetern.

Ganzkörperdosimeter

  • Das Ganzkörperdosimeter muss auf Brusthöhe (bei schwangeren Frauen auf Bauchhöhe) getragen werden.
  • Beim Tragen einer Bleischürze wird das Dosimeter unter der Bleischürze getragen.

Zweites Ganzkörperdosimeter

  • Das zweite Ganzkörperdosimeter wird nur bei Arbeiten mit der Bleischürze getragen.
  • Es wird über der Bleischürze getragen.
  • Es ist durch die Personendosimetriestelle speziell gekennzeichnet.

Messung der internen Strahlenexposition (Inkorporationsüberwachung)

Inkorporation bedeutet eine Aufnahme von Stoffen in den Körper. Bei der Inkorporationsüberwachung wird die im Körper gespeicherte oder vom Körper ausgeschiedene Aktivität zunächst mittels einer vereinfachten Triagemessung durch den Betrieb selbst gemessen. Ergibt die Triagemessung eine Überschreitung der nuklidspezifischen Messschwelle, muss durch eine anerkannte Personendosimetriestelle eine Inkorporationsmessung durchgeführt werden.

Triagemessung

  • Eine vereinfachte Messung durch den Betrieb zur Feststellung einer möglichen Inkorporation.
  • Wie oft diese Triagemessungen durchzuführen sind, ist nuklidspezifisch festgelegt.
  • Die Resultate werden nicht zur Dosisermittlung verwendet, müssen aber vom Strahlenschutz-Sachverständigen des Betriebes individuell protokolliert werden.
  • Wird im Kalenderjahr bei den Triagemessungen die nuklidspezifische Messschwelle nie überschritten, so ist im persönlichen Dosisdokument für die effektive Folgedosis E50 = "0 mSv" anzugeben.

Inkorporationsmessung

  • Eine Messung durch eine anerkannte Personendosimetriestelle.
  • Die ermittelten Dosen werden schriftlich dem Bewilligungsinhaber übermittelt.
  • Der Strahlenschutz-Sachverständige des Betriebes sammelt und überwacht diese Meldungen.

Letzte Änderung 04.02.2021

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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