Beruflich strahlenexponierte Personen müssen von ihrem Betrieb eine schriftliche Zusammenfassung aller Dosen erhalten. Hier stellen wir eine Vorlage des Dokuments zur Verfügung.
Persönliches Dosisdokument
- Mit dem Inkrafttreten der neuen Strahlenschutzverordnung (StSV) am 01.01.2018 müssen die Betriebe das gelbe Dosisdokument für beruflich strahlenexponierte Personen nicht mehr führen.
- Bewilligungsinhaber/innen haben jedoch weiterhin die Pflicht, den beruflich strahlenexponierten Personen in ihrem Betrieb eine schriftliche Zusammenfassung aller Dosen auszuhändigen (StSV, Art. 64 Abs. 3):
1. nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
2. vor dem Einsatz in einem anderen Betrieb (als beruflich strahlenexponierte Person).
- Die Form dieser schriftlichen Zusammenfassung ist frei wählbar (Brief, persönlicher Auszug der Dosimetriestelle, etc.). Es können auch bereits geführte gelbe Dosisdokumente weiter dazu verwendet werden.
- Das BAG stellt eine Vorlage auf Basis des bisherigen gelben Dosisdokuments zur Verfügung (Download unten).
- Grundlage für Abklärungen von möglichen Versicherungsansprüchen sind die Dosen aus dem zentralen Dosisregister (StSV, Art. 72)
Temporäres Dosisdokument
Das temporäre Dosisdokument kann bei einem Stellenwechsel verwendet werden, um darin die bisher akkumulierte Jahresdosis einzutragen.
In der Nuklearindustrie muss es bei Einsätzen in Fremdbetrieben ausgestellt werden. Dabei gilt zu beachten, dass das temporäre Dosisdokument vor dem Einsatz vollständig vom Bewilligungsinhaber
ausgefüllt werden muss.
Letzte Änderung 03.10.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 96 14