Bei gewissen Arbeiten müssen beruflich strahlenexponierte Personen zwei Ganzkörperdosimeter auf sich tragen – das zweite über der Bleischürze. Auf diese Weise kann auch die Augenlinsendosis abgeschätzt werden.
Zweites Ganzkörperdosimeter
- Das zweite Ganzkörperdosimeter wird nur bei Arbeiten mit der Bleischürze getragen
- Es wird über der Bleischürze getragen
- Es ist durch die Personendosimetriestelle speziell gekennzeichnet
Welchen Zweck hat ein zusätzliches Dosimeter über der Bleischürze?
- Die überwachten Personen müssen mehrere Dosimeter tragen, wenn der Dosiswert eines einzigen Dosimeters infolge der Inhomogenität des Strahlenfeldes für die Bestimmung der effektiven Dosis nicht repräsentativ ist (Dosimetrieverordnung, Artikel 9).
- Ein Dosimeter über der Bleischürze berücksichtigt auch die ungeschützten Körperteile und bezieht diese in die berechnete effektive Dosis mit ein.
- Die Augenlinsendosis kann beim Tragen einer Bleischürze nur mit einem Überschürzen-Dosimeter abgeschätzt werden. (Dosimetrieverordnung, Artikel 11).
Wann muss ein zusätzliches Dosimeter über der Bleischürze getragen werden?
- Wird interventionell im Hochdosisbereich gearbeitet, ist ein Überschürzen-Dosimeter für alle Personen obligatorisch, die sich in unmittelbarer Nähe der Patientin oder des Patienten aufhalten müssen.
Dies trifft insbesondere auf Eingriffe in der interventionellen Radiologie, Kardiologie, Urologie und Angiologie zu.
- Das BAG empfiehlt für weitere Personen, die interventionelle Eingriffe durchführen eine individuelle Evaluation der Strahlenbelastung durch den/die Strahlenschutz-Sachverständige/n. Dazu sollen Personen, bei denen eine erhöhte Augenlinsendosis möglich ist, während drei Monaten ein zweites Dosimeter über der Bleischürze tragen. Aufgrund der Messwerte kann der/die Strahlenschutzsachverständige danach entscheiden, ob ein zweites Dosimeter angezeigt ist.
- Der neue Grenzwert für die Augenlinse von 20 mSv pro Jahr muss erst ab 2019 überwacht werden können. Somit bleibt den Betrieben ein Jahr, um diese Evaluation durchzuführen.
Letzte Änderung 24.01.2022
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 96 14