Nachfolgend erfahren Sie, welche Strahlenschutzausbildungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte vorgesehen sind.
Zahnarztdiplom (MA 12)
Die Strahlenschutzausbildung für Zahnärztinnen und Zahnärzte ist in der Grundausbildung zum Erlangen des Eidgenössischen Zahnarztdiploms integriert. Als Nachweis der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz für die Anwendung am Menschen und um als Strahlenschutz-Sachverständige/r von Anlagen zu zahnärztlichen Zwecken für intra- und extraoralen, diagnostische Anwendungen (Inklusive Orthopantomografie und Fernröntgen) im Niedrigdosisbereich zu fungieren gilt:
- das eidgenössische Zahnarztdiplom
- ein als gleichwertig anerkanntes ausländisches Zahnarztdiplom
Ausländisches Zahnarztdiplom
Ist das ausländische Zahnarztdiplom von der Medizinalberufekommission MEBEKO anerkannt, so setzt dies auch die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz und um als Strahlenschutz-Sachverständige/r von Anlagen zu zahnärztlichen Zwecken für intra- und extraoralen, diagnostische Anwendungen (Inklusive Orthopantomografie und Fernröntgen) im Niedrigdosisbereich zu fungieren voraus und es sind keine weiteren Strahlenschutzkurse zu besuchen.
Digitale Volumentomografie (DVT) (MA 13)
Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen für Anwendungen mit DVT und um als Strahlenschutz-Sachverständige für diese Anwendungen fungieren zu können eine Ausbildung im Strahlenschutz für DVT absolvieren.
Die Ausbildung besteht aus zwei Teilen:
- Ausbildung in allen fachlichen und zahnmedizinischen Aspekten (vier Tage)
- Ausbildung in allen technischen und gerätespezifischen Aspekten. Dieser Teil der Ausbildung erfolgt durch eine Röntgenfirma (ein Tag)
Diese Ausbildung wird zusätzlich zur Grundausbildung (mit integrierter Strahlenschutzausbildung für intraorale Aufnahmetechniken und OPT/Fernröntgen) verlangt.
Kursorte
- Die schweizerische Gesellschaft für dentomaxillofaziale Radiologie (SGDMFR): www.sgdmfr.ch
- Kaladent: www.kaladent.ch
- Curaden: curaden-dentaldepot.ch/academy
- Dentsply Sirona Academy Schweiz: Schulungs- & Eventkalender
Strahlenschutzfortbildung in der Zahnmedizin
Nach dem Absolvieren einer Ausbildung im Strahlenschutz wird mindestens alle fünf Jahre eine obligatorische Fortbildung verlangt. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte sieht die Fortbildungspflicht folgendermassen aus:
Berufsgruppe | Fortbildungspflicht |
---|---|
Zahnärztinnen und Zahnärzte (MA 12) Intraorales Röntgen, OPT und Fernröntgen |
Alle 5 Jahre, 4 UE* |
Zahnärztinnen und Zahnärzte (MA 13) DVT |
Alle 5 Jahre, 4 UE* |
Weitere Informationen über die Fortbildung finden Sie auf der Seite Fortbildung im Strahlenschutz. Auf der Seite Strahlenschutz: Häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.
Letzte Änderung 29.06.2022
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
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Tel.
+41 58 462 96 14