Zahnärztinnen und Zahnärzte

Nachfolgend erfahren Sie, welche Strahlenschutzausbildungen für Zahnärztinnen und Zahnärzte vorgesehen sind.

Zahnarztdiplom (MA 12)

Die Strahlenschutzausbildung für Zahnärztinnen und Zahnärzte ist in der Grundausbildung zum Erlangen des Eidgenössischen Zahnarztdiploms integriert. Als Nachweis der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz für die Anwendung am Menschen und um als Strahlenschutz-Sachverständige/r von Anlagen zu zahnärztlichen Zwecken für intra- und extraoralen, diagnostische Anwendungen (Inklusive Orthopantomografie und Fernröntgen) im Niedrigdosisbereich zu fungieren gilt:

  • das eidgenössische Zahnarztdiplom
  • ein als gleichwertig anerkanntes ausländisches Zahnarztdiplom

Ausländisches Zahnarztdiplom

Ist das ausländische Zahnarztdiplom von der Medizinalberufekommission MEBEKO anerkannt, so setzt dies auch die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz und um als Strahlenschutz-Sachverständige/r von Anlagen zu zahnärztlichen Zwecken für intra- und extraoralen, diagnostische Anwendungen (Inklusive Orthopantomografie und Fernröntgen) im Niedrigdosisbereich zu fungieren voraus und es sind keine weiteren Strahlenschutzkurse zu besuchen.

Digitale Volumentomografie (DVT) (MA 13)

Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen für Anwendungen mit DVT und um als Strahlenschutz-Sachverständige für diese Anwendungen fungieren zu können eine Ausbildung im Strahlenschutz für DVT absolvieren.

Die Ausbildung besteht aus zwei Teilen:

  • Ausbildung in allen fachlichen und zahnmedizinischen Aspekten (vier Tage)
  • Ausbildung in allen technischen und gerätespezifischen Aspekten. Dieser Teil der Ausbildung erfolgt durch eine Röntgenfirma (ein Tag)

Diese Ausbildung wird zusätzlich zur Grundausbildung (mit integrierter Strahlenschutzausbildung für intraorale Aufnahmetechniken und OPT/Fernröntgen) verlangt.

Kursorte

Strahlenschutzfortbildung in der Zahnmedizin

Nach dem Absolvieren einer Ausbildung im Strahlenschutz wird mindestens alle fünf Jahre eine obligatorische Fortbildung verlangt. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte sieht die Fortbildungspflicht folgendermassen aus:

Berufsgruppe Fortbildungspflicht
Zahnärztinnen und Zahnärzte (MA 12)
Intraorales Röntgen, OPT und Fernröntgen
Alle 5 Jahre, 4 UE*
Zahnärztinnen und Zahnärzte (MA 13)
DVT
Alle 5 Jahre, 4 UE*
* 1 UE = Unterrichtseinheit von 45 min Dauer

Letzte Änderung 29.06.2022

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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