Für die Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnmedizin muss das Personal über eine entsprechende Strahlenschutzfortbildung verfügen.
Nach absolvieren einer Ausbildung im Strahlenschutz wird mindestens alle 5 Jahre eine obligatorische Fortbildung verlangt. Für den folgenden Berufsgruppen sieht der Fortbildungspflicht folgendermassen aus:
Berufsgruppe | Fortbildungspflicht |
---|---|
Zahnärzte | Alle 5 Jahre, 4 UE* |
DH, DA und Prophylaxeassistent/innen mit Röntgenberechtigung intraorale Aufnahmetechniken, OPT und Fernröntgen | Alle 5 Jahre, 4 UE* |
DH, DA und Prophylaxeassistent/innen mit Röntgenberechtigung extraorale Aufnahmetechniken (DVT) | Alle 5 Jahre, 8 UE* |
Zusätzliche Informationen über die Fortbildung finden Sie hier.
Letzte Änderung 01.07.2019
Kontakt
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Schweiz
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