Dentalassistentinnen und Dentalassistenten EFZ (MP 12)

Hier finden Sie die Informationen über die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz für Dentalassistentinnen und Dentalassistenten für die entsprechenden Röntgenanlagen zu zahnmedizinischen Zwecken

Mit dem Erhalt des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses als Dentalassistent/in (DA) ist der Nachweis der notwendigen Ausbildung für intraorale Röntgenuntersuchungen erbracht. Damit hat man die Berechtigung zur Anwendung von intraoralen Techniken im zahnärztlichen Bereich im Niedrigdosisbereich unter der verantwortlichen Leitung einer sachverständigen Zahnärztin oder eines sachverständigen Zahnarztes (davon ausgeschlossen sind Orthopantomografen, Fernröntgen und digitale Volumentomografie).

Zum Erlangen der notwendigen Ausbildung für die Anwendungen von OPT/Fernröntgen und extraorale Aufnahmen (DVT) im Niedrigdosisbereich ist der Besuch von zusätzlichen, vom BAG anerkannten, Kursen Voraussetzung.

Ausländische Ausbildung als Dentalassistent/in (DA)

Personen mit einer ausländischen Ausbildung, die in der Schweiz eine Anstellung als DA anstreben, benötigen eine vom Staatssekretariat für Forschung, Bildung und Innovation SBFI anerkannte Ausbildung. Mit der Anerkennung bestätigt das SBFI, dass das ausländische Diplom bzw. der Ausweis einem schweizerischen Diplom oder Ausweis gleichwertig ist. Die Prüfung und Beurteilung der Anerkennung (Gleichwertigkeit) erfolgt nach den Kriterien der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen.

Gesuche um Anerkennung können direkt beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des SBFI. Innerhalb dieses Anerkennungsverfahren kann, wenn notwendig, die Röntgenberechtigung für intraorale Aufnahmen ähnlich einer DA EFZ erworben werden.

Röntgenkurs für DA ohne Röntgenberechtigung

Die folgenden Ausbildungsstätten bieten vom BAG anerkannte Kurse zum Erwerb der Röntgenberechtigung für intraorale Aufnahmen für DA an:

Ausbildung OPT/Fernröntgen (MP 13)

Die Trägerschaft der Ausbildung für die Anwendung von erweiterten Aufnahmetechniken (OPT und Fernröntgen) im Niedrigdosisbereich liegt bei der Schweizerischen Gesellschaft für Zahnärzte SSO. Nach erfolgreichem Abschluss ist der Nachweis der notwendigen Ausbildung für OPT (Fernröntgen optional) unter der Leitung einer sachverständigen Zahnärztin oder eines sachverständigen Zahnarztes erbracht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO.

Die Liste der Ausbildungsinstitute, welche vom BAG anerkannte Ausbildungen anbieten, finden Sie unten in der Rubrik «Dokumente» als PDF zum Herunterladen.

Ausbildung Digitale Volumentomografie (MP 14)

Für die Anwendung von digitalen Volumentomografen im Niedrigdosisbereich benötigen DA mit Röntgenberechtigung eine zusätzliche Ausbildung. Die Schweizerische Gesellschaft für Zahnärzte wird voraussichtlich ab 2023 mit der Ausbildung für die Anwendung von digitalen Volumentomografen für Dentalassistentinnen/Dentalassistenten und Dentalhygienikerinnen /Dentalhygieniker beginnen.

Fortbildung im Strahlenschutz

Nach dem Absolvieren einer Ausbildung im Strahlenschutz wird mindestens alle 5 Jahre eine obligatorische Fortbildung verlangt. Für die untenstehenden Berufsgruppen sieht die Fortbildungspflicht folgendermassen aus:

Berufsgruppe Fortbildungspflicht
DA und Prophylaxeassistent/innen (MP 13)
mit Röntgenberechtigung für intraorale Aufnahmetechniken, OPT und Fernröntgen
Alle 5 Jahre, 4 UE*
DA und Prophylaxeassistent/innen (MP 14)
mit Röntgenberechtigung für extraorale Aufnahmetechniken (DVT)
Alle 5 Jahre, 8 UE*
* 1 UE = Unterrichtseinheit von 45 min Dauer

Letzte Änderung 14.09.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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