Auf dieser Seite erhalten Sie Erklärungen zu den beruflichen Kompetenzen in der Zahnmedizin.
Kompetenzen im Sinne der Ausbildungsverordnung
Die Bedienung von Röntgengeräten zu zahnmedizinischen Zwecken ist gemäss Strahlenschutzverordnung Berufsgruppen mit der passenden Ausbildung für die entsprechenden Geräte vorbehalten.
Erlaubte und nicht erlaubte Tätigkeiten
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Kompetenzen im Röntgen als Funktion der Aus- und Weiterbildung von Zahnärztinnen und Zahnärzten, Fachärztinnen und Fachärzten sowie des zahnmedizinischen Personals.
Übersicht der Kompetenzen für Fachärztinnen, Fachärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte
Berufsgruppe (Abkürzungen gemäss Ausbildungsverordnung) |
Intraorales Röntgen, OPT und Fernröntgen | DVT |
---|---|---|
MA 9/10: Weiterbildungstitel ohne Fähigkeitsausweis
|
Erlaubt | Nicht erlaubt |
MA 9/10: Weiterbildungstitel mit Fähigkeitsausweis
|
Erlaubt | Erlaubt |
MA 12: Eidg. Zahnarztdiplom ohne DVT-Zusatzausbildung
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Erlaubt | Nicht erlaubt |
MA 13: Eidg. Zahnarztdiplom mit DVT-Zusatzausbildung Ausbildung im Strahlenschutz – digitale Volumentomografen (DVT)
|
Erlaubt |
Erlaubt |
Übersicht der Kompetenzen für zahnmedizinisches Personal
Berufsgruppe (Abkürzungen gemäss Ausbildungsverordnung) |
Intraorales Röntgen | OPT und Fernröntgen | DVT |
---|---|---|---|
MP 10:
|
Erlaubt | Erlaubt | Nicht erlaubt |
MP 11:
|
Erlaubt | Erlaubt | Erlaubt |
MP 12:
|
Erlaubt | Nicht erlaubt |
Nicht erlaubt |
MP 13:
|
Erlaubt |
Erlaubt | Nicht erlaubt |
MP 14:
|
Erlaubt | Erlaubt | Erlaubt |
Aus und Fortbildungskonzept
Die Strahlenschutz-sachverständige Person eines Betriebs ist für die Koordination der Aus- und Fortbildungen verantwortlich. Sie muss gewährleisten, dass jede beruflich strahlenexponierte Person zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Strahlenschutz-Instruktion erhält. Zudem muss sie sicherstellen, dass Tätigkeiten im Strahlenschutz nur von entsprechend aus- und fortgebildetem Personal durchgeführt werden.
Die Betriebe müssen ein betriebsinternes Aus- und Fortbildungskonzept erstellen. In diesem Konzept werden die Instruktion, die Ausbildung sowie die Fortbildung der betroffenen Mitarbeitenden geregelt. Zusätzlich müssen darin die unterschiedlichen Aufgaben im Betrieb und die entsprechenden Verantwortlichkeiten klar und verbindlich festgelegt sein.
Wegleitung und Vorlage
Um die Strahlenschutz-Sachverständigen bei ihrer Arbeit zu unterstützen, hat das BAG eine Wegleitung zur notwendigen Aus- und Fortbildung im Strahlenschutz sowie eine Vorlage für ein «Aus- und Fortbildungskonzept» entwickelt, welche in der Rubrik «Dokumente» zum Herunterladen bereitgestellt sind.
Dokumente
BAG-Wegleitung (PDF, 690 kB, 27.06.2022)Instruktion, Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz in der Zahnmedizin
Vorlage (PDF, 401 kB, 29.06.2022)Vorlage für ein Aus- und Fortbildungskonzept im Strahlenschutz für die Radiologie in der Zahnmedizin
Anhang 3 der Vorlage (XLSX, 18 kB, 29.06.2022)Übersicht der absolvierten Aus- und Fortbildungen
Links
Fähigkeitsausweis Strahlenschutz CBCT/DVT SGMKG/SGORL
Informationen auf den Webseiten der Fachverbände:
Gesetze
Letzte Änderung 29.09.2022
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 96 14