Strahlenschutzausbildung in der Medizinphysik (MP1 und MP2)

Medizinphysikerinnen und Medizinphysiker, die in einem Spital in der Radiologie, der Radio-Onkologie oder der Nuklearmedizin tätig sind, müssen über eine vom BAG anerkannte Strahlenschutzausbildung verfügen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Medizinphysiker/innen sind in der Regel diplomierte Physikerinnen und Physiker mit einem Master of Advanced Studies (siehe Link unten) in Medizinphysik an einer Universitären Hochschule. Im Anschluss daran oder begleitend erfolgt eine 3-jährige Weiterbildung an einem Spital oder damit assoziierten Institut welche mit dem Bestehen einer Prüfung des Schweizerischen Berufsverband für Medizinphysikerinnen und Medizinphysiker (BSMP) abgeschlossen wird. Die Schweizerische Gesellschaft für Strahlenbiologie und Medizinphysik (siehe Link unten) verleiht darauf die «Fachanerkennung SGSMP».

Strahlenschutz Ausbildung

Medizinphysiker/innen erbringen den Nachweis der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz und des Sachverstandes um die Strahlenschutzverantwortung in einem Spital für die Bereiche diagnostische Radiologie, Radioonkologie, Nuklearmedizin und Ria-Labor zu übernehmen im Rahmen ihrer Ausbildung und mit der Fachanerkennung SGSMP. Gemäss Vorschriften der Strahlenschutzausbildungsverordnung (Anhang 2, Tabelle 1) wird in der Schweiz eine Strahlenschutzausbildung im Umfang von 120 Stunden vorgeschrieben, worin die oben beschriebenen Themen theoretisch und praktisch behandelt werden, so z.B. auch der Umgang mit offenen radioaktiven Materialien der Nuklearmedizin.

Strahlentherapie

Für die regelmässige Überprüfung der dosisbestimmenden Elemente ist die Aufsicht eines Medizinphysikers/einer Medizinphysikerin vorgeschrieben.

Nuklearmedizin, CT und interventionelle Radiologie

Für nuklearmedizinische Anwendungen und durchleuchtungsgestützte Interventionen sowie die Computertomografie müssen periodisch Medizinphysiker/innen beigezogen werden.

Artikel 36 Strahlenschutzverordnung

Um Tätigkeiten im Rahmen von Art. 36 der Strahlenschutzverordnung in der Radiologie, Radio-Onkologie oder Nuklearmedizin wahrzunehmen ist zusätzlich die Fachanerkennung der Schweizerischen Gesellschaft für Strahlenbiologie und Medizinphysik (SGSMP) oder eine gleichwertige Ausbildung notwendig. Informationen zur Anerkennung finden Sie auf der Homepage der SGSMP.

Anerkennung einer ausländischen Strahlenschutzausbildung für Medizinphysiker/in

Eine ausländische Strahlenschutzausbildung kann vom BAG anerkannt werden, wenn diese den Themen und dem Umfang der schweizerischen Anforderung an die Ausbildung entspricht. Ein entsprechendes schriftliches Gesuch kann bei der Abteilung Strahlenschutz eingereicht werden, wo die Fälle individuell geprüft werden und allenfalls ergänzende Kurse vorgeschlagen werden, falls nicht alle Themen (Radiologie, Radioonkologie, Nuklearmedizin) genügend ausführlich
behandelt wurden. Die vorgeschriebenen Kompetenzen und Inhalte der Ausbildung sind in der Strahlenschutzausbildungsverordnung im Anhang 2, Tabelle 2 und 4 vorgegeben. Bevor Sie ein Anerkennungsgesuch einreichen, prüfen Sie bitte ob Ihre Ausbildung in etwa dieser Forderung entspricht, so dass Sie auch die entsprechenden Kurszertifikate und Kursbeschreibungen (Inhalt und Dauer) zur Prüfung einreichen können. Das Gesuchsformular finden Sie unten auf dieser Seite.

Fortbildung

Medizinphysiker/innen mit der Fachanerkennung (Fachrichtung medizinische Strahlenphysik und Fachrichtung medizinische Bildgebung) der Schweizerischen Gesellschaft für Strahlenbiologie und Medizinische Physik oder eine gleichwertige Ausbildung haben eine Pflicht zur anerkannten Fortbildung. Sie müssen diese Fortbildung entsprechend dem geforderten Umfang von 8 Unterrichtseinheiten mindestens alle fünf Jahre nachweisen.

Die Liste der Fortbildungen, die von der SGSMP und vom BAG anerkannt sind, finden Sie untenstehend in der Rubrik «Dokumente» als PDF zum Herunterladen.

Zusätzliche Informationen über die Fortbildung finden Sie auf der Seite Fortbildung im Strahlenschutz.

Letzte Änderung 05.07.2022

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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