Medizinphysikerinnen und Medizinphysiker, die in einem Spital in der Radiologie, der Radio-Onkologie oder der Nuklearmedizin tätig sind, müssen über eine vom BAG anerkannte Strahlenschutzausbildung verfügen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Medizinphysiker/innen sind in der Regel diplomierte Physikerinnen und Physiker mit einem Master of Advanced Studies in Medizinphysik an einer Universitären Hochschule. Im Anschluss daran oder begleitend erfolgt eine dreijährige Weiterbildung an einem Spital oder damit assoziierten Institut, welche mit dem Bestehen einer Prüfung des Schweizerischen Berufsverband für Medizinphysikerinnen und Medizinphysiker (BSMP) abgeschlossen wird. Die Schweizerische Gesellschaft für Strahlenbiologie und Medizinphysik SGSMP verleiht darauf die «Fachanerkennung SGSMP».
Strahlenschutz Ausbildung
Im Rahmen ihrer Ausbildung und mit der Fachanerkennung SGSMP erbringen Medizinphysiker/innen den Nachweis der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz. Sie können damit den Sachverstand und die Verantwortung für den Strahlenschutz in einem Spital für die Bereiche diagnostische Radiologie, Radioonkologie, Nuklearmedizin und Ria-Labor übernehmen.
Gemäss Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung (Anhang 2, Tabelle 1) ist in der Schweiz eine Strahlenschutzausbildung im Umfang von 120 Stunden vorgeschrieben. Darin werden die oben beschriebenen Themen theoretisch und praktisch behandelt, insbesondere auch der Umgang mit offenen radioaktiven Quellen in der Nuklearmedizin.
Strahlentherapie
Die regelmässige Überprüfung der dosisbestimmenden Elemente einer Strahlentherapie muss unter Aufsicht eines Medizinphysikers/einer Medizinphysikerin vorgenommen werden.
Nuklearmedizin, CT und interventionelle Radiologie
Für nuklearmedizinische Anwendungen und durchleuchtungsgestützte Interventionen sowie die Computertomografie müssen periodisch Medizinphysiker/innen beigezogen werden.
Artikel 36 Strahlenschutzverordnung
Um die in Artikel 36 der Strahlenschutzverordnung (StSV) beschriebenen Tätigkeiten in der Radiologie, Radio-Onkologie oder Nuklearmedizin wahrzunehmen, ist die Fachanerkennung der SGSMP oder eine gleichwertige Ausbildung notwendig. Informationen zur Anerkennung finden Sie auf der Homepage der SGSMP.
Anerkennung einer ausländischen Strahlenschutzausbildung für Medizinphysiker/innen
Eine ausländische Strahlenschutzausbildung kann vom BAG anerkannt werden, wenn diese den Themen und dem Umfang der schweizerischen Anforderung an die Ausbildung entspricht. Ein Gesuch für die Anerkennung muss über das elektronische Bewilligungsportal des BAG eingereicht werden: Radiation Portal Switzerland RPS
Die Gesuche werden individuell geprüft und allenfalls ergänzende Kurse vorgeschlagen, falls im Rahmen der Ausbildung nicht alle Themen (Radiologie, Radioonkologie, Nuklearmedizin) genügend ausführlich behandelt wurden.
Die vorgeschriebenen Kompetenzen und Inhalte der Ausbildung sind in der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung in Anhang 2, Tabellen 2 und 4 vorgegeben. Bevor Sie ein Anerkennungsgesuch einreichen, prüfen Sie bitte, ob Ihre Ausbildung in etwa diese Anforderungen entspricht, damit Sie auch die entsprechenden Kurszertifikate und Kursbeschreibungen (Inhalt und Dauer) zur Prüfung einreichen können.
Fortbildung
Medizinphysiker/innen mit der Fachanerkennung (Fachrichtung medizinische Strahlenphysik und Fachrichtung medizinische Bildgebung) der SGSMP oder einer gleichwertigen Ausbildung haben eine Pflicht, sich regelmässig fortzubilden. Die besuchten Fortbildungskurse müssen von der SGSMP und vom BAG anerkannt sein. Sie müssen zudem nachweisen können, dass die Fortbildung gemäss den Anforderungen der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung absolviert wurde, d. h. mindestens 8 Unterrichtseinheiten (UE) alle fünf Jahre.
Die Liste der Fortbildungen, die von der SGSMP und vom BAG anerkannt sind, finden Sie auf der Webseite der SGSMP.
Zusätzliche Informationen über die Fortbildung finden Sie auf der BAG-Seite Fortbildung im Strahlenschutz.
Dokumente
BAG-Wegleitung (PDF, 699 kB, 27.06.2022)Instruktion, Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz in der Humanmedizin
Links
Link zu RPS: www.gate.bag.admin.ch/RPS
FAQ, Anleitungen (Videos, etc.) werden Ihnen auf der Startseite von RPS angezeigt.
Gesetze
Letzte Änderung 21.11.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 96 14