Wenn sie keine abgeschlossene Ausbildung gemäss der Liste der zugelassenen Berufe für übriges medizinisches Personal haben, aber über Berufserfahrung verfügen, haben Sie eventuell die Möglichkeit, ein kantonales Qualifikationsverfahren anzustreben.
Personen, deren Ausbildung nicht zu den zugelassenen Berufen «übriges medizinisches Personal» gehört (z. B. ArztsekretärIn oder PflegeassistentIn), aber Berufserfahrung haben, können durch ein kantonales Qualifikationsverfahren ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Medizinische/r Praxisassistent/in oder eines anderen zugelassenen medizinischen Berufes zu erwerben. Dabei werden die berufliche Erfahrung und besuchte Aus- und Weiterbildungen berücksichtigt. Ziel dieses Verfahrens ist es, die Gleichwertigkeit der Kompetenzen einer EFZ Ausbildung und den gemachten zusätzlichen Umschulungen und Erfahrungen zu gewährleisten.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie auf der Webseite zur Laufbahnberatung des Kantons Zürich.
Die Teilnahme an einem Röntgenkurs (Thorax und Extremitäten) für Übriges medizinisches Personal ist erst nach Nachweis dieses Qualifikationsverfahrens möglich. Die Berechtigung zum Röntgen wird erst erteilt, wenn sowohl das Qualifikationsverfahren als auch der Röntgenkurs für übriges medizinisches Personal erfolgreich abgeschlossen wurden; es ist jedoch möglich, das Qualifikationsverfahren und den Röntgenkurs zeitlich parallel zu erledigen.
Ausländische Ausbildung
Ausländische Ausbildungen aus dem medizinischen Bereich, können beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannt werden. Wenn damit eine Anerkennung eines zugelassenen medizinischen Berufes erreicht wird, ist die Zulassung zum Röntgenkurs für übriges medizinisches Personal gegeben. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des SBFI.
Letzte Änderung 09.12.2024
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