Strahlenschutzausbildung für übriges medizinisches Personal (MP9)

Übriges medizinisches Personal kann mit einer abgeschlossenen medizinischen Berufsbildung durch den Besuch eines entsprechenden Röntgenkurses die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz für Röntgenaufnahmen im Niedrigdosisbereich (Thorax und Extremitäten) ähnlich einer MPA EFZ erhalten.

Personen mit einer abgeschlossenen medizinischen Grundausbildung (übriges medizinisches Personal), welche Röntgenanlagen für humanmedizinische Diagnostik unter der verantwortlichen Leitung einer sachverständigen Ärztin oder eines sachverständigen Arztes bedienen möchten, können die dazu notwendige Ausbildung im Strahlenschutz an einem entsprechenden vom BAG anerkannten Kurs erwerben. Die Liste der zugelassenen Berufe finden Sie unten an dieser Seite unter «Dokumente».

Hat eine Person keinen Abschluss in einem dieser Berufe, verfügt aber über Arbeitserfahrung und strebt eine Röntgenausbildung an, besteht eventuell die Möglichkeit, über ein kantonales Qualifikationsverfahrens Berufsäquivalenz zu erreichen und somit die Teilnahmevoraussetzungen für einen Röntgenkurses zu erfüllen. Weitere Informationen finden Sie auf der BAG-Seite «Qualifikationsverfahren für das Röntgen für übriges medizinisches Personal».

Anerkannte Kurse

Die Liste der Ausbildungsinstitute, welche vom BAG anerkannte Kurse zum Erwerb der Röntgenberechtigung für Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung im medizinischen Bereich anbieten, finden Sie weiter unten unter «Ausbildungsinstitute». 

Erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken

Um erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken (Untersuchungen des Achsenskeletts, des Beckens und des Abdomens) durchführen zu dürfen, muss in jedem Fall ein zusätzlicher, vom BAG anerkannter, Kurs absolviert werden.

Weitere Informationen über die Weiterbildung für erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken finden Sie auf der BAG-Seite «Weiterbildung - Erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken».

Ausbildungsinstitute

Die folgenden Ausbildungssinstitute bieten vom BAG anerkannte Kurse an:

Dokumente

BAG-Wegleitung (PDF, 699 kB, 27.06.2022)Instruktion, Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz in der Humanmedizin

Gesetze

Gesetzgebung Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.


Letzte Änderung 09.12.2024

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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