Strahlenschutzausbildung für Schullehrerinnen und Schullehrer (I15)

Schulen, welche zu Demonstrationszwecken radioaktive Quellen oder Röntgenanlagen verwenden, benötigen eine Person mit Strahlenschutzsachverstand. Dieser kann durch den Besuch eines eintägigen Kurses erworben werden.

Schulen, die im Unterricht Umgang mit radioaktiven Quellen geringer Aktivität, Röntgenanlagen und Elektronenemissionsröhren haben, benötigen einen Lehrer oder eine andere Person, welche einen anerkannten Strahlenschutzkurs absolviert hat. Folgende Anbieter eines entsprechenden Lehrerkurses kommen in Frage.

Kurs Dauer Schule
Anerkannte Ausbildung zu Strahlenschutz-Sachverständigen an Lehranstalten (I15) 1 Tag PSI (K110)
Quellen mit geringer Aktivität 1 Tag  Suva (SPQ)
Cours de formation destiné aux experts en radioprotection dans le domaine de l'enseignement 1 Tag IRA

Letzte Änderung 09.12.2019

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
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E-Mail

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