Strahlenschutzausbildung für Schullehrerinnen und Schullehrer (I15)

Schulen, welche zu Demonstrationszwecken radioaktive Quellen oder Röntgenanlagen verwenden, benötigen eine Person mit Strahlenschutzsachverstand. Dieser kann durch den Besuch eines eintägigen Kurses erworben werden.

Schulen, die im Unterricht Umgang mit radioaktiven Quellen mit geringer Aktivität, Röntgenanlagen und/oder Elektronenemissionsröhren haben, müssen eine Lehrkraft oder eine andere Person beschäftigen, welche einen anerkannten Strahlenschutzkurs absolviert hat. Die folgenden Institute bieten entsprechende Kurse für Lehrpersonen an:

Kurs Dauer Schule Kursbezeichnung
Anerkannte Ausbildung zu Strahlenschutz-Sachverständigen an Lehranstalten (I15) 1 Tag PSI K110
Quellen mit geringer Aktivität 1 Tag  Suva SPQ
Cours de formation destiné aux experts en radioprotection dans le domaine de l'enseignement 1 Tag IRA I15

Letzte Änderung 20.01.2025

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
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E-Mail

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