Schulen, welche zu Demonstrationszwecken radioaktive Quellen oder Röntgenanlagen verwenden, benötigen eine Person mit Strahlenschutzsachverstand. Dieser kann durch den Besuch eines eintägigen Kurses erworben werden.
Schulen, die im Unterricht Umgang mit radioaktiven Quellen mit geringer Aktivität, Röntgenanlagen und/oder Elektronenemissionsröhren haben, müssen eine Lehrkraft oder eine andere Person beschäftigen, welche einen anerkannten Strahlenschutzkurs absolviert hat. Die folgenden Institute bieten entsprechende Kurse für Lehrpersonen an:
Kurs | Dauer | Schule | Kursbezeichnung |
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Anerkannte Ausbildung zu Strahlenschutz-Sachverständigen an Lehranstalten (I15) | 1 Tag | PSI | K110 |
Quellen mit geringer Aktivität | 1 Tag | Suva | SPQ |
Cours de formation destiné aux experts en radioprotection dans le domaine de l'enseignement | 1 Tag | IRA | I15 |
Letzte Änderung 20.01.2025
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