Strahlenschutzausbildung für den Umgang mit Röntgenanlagen

Strahlenschutz Sachverstand für den Umgang mit nicht-medizinischen Röntgenanlagen kann durch den Besuch eines anerkannten Kurses erworben werden. Weitere Informationen zu den Kursen finden Sie hier.

Analytische Röntgenanlagen für nicht-medizinische Zwecke werden zum Beispiel in der Materialanalyse oder der Forschung angewendet. Dabei unterscheidet man sogenanne Vollschutzanlagen von Anlagen ohne Vollschutzeinrichtung:

  • Vollschutzanlagen sind so aufgebaut, dass sie im Betrieb die Nutz-, Streu- und Störstrahlung vollständig abschirmen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass im Betrieb ausserhalb des Gerätes die Dosisleistung in 10 cm Abstand kleiner ist als 1 microSv/h. Das bedeutet, dass die Strahlenbelastung für die Nutzerinnen und Nutzer minimal ist. Zusätzlich verfügen Vollschutzanlagen über verschiedene Sicherheitseinrichtungen, die Personen vor ungewollter Strahlenexposition schützen. 
  • Bei Anlagen ohne Vollschutzeinrichtung wird die Strahlung nicht oder nur teilweise abgeschirmt. Es besteht daher ein höheres Risiko für die Nutzerinnen und Nutzer. Während des Betriebs müssen zusätzliche Schutzmassnahmen getroffen werden.

An Personen, welche den Strahlenschutz-Sachverstand für den Umgang mit analytischen Röntgenanlagen übernehmen, gelten daher unterschiedliche Anforderungen. Die Dauer der Ausbildungung ist unter anderem abhängig vom Risikopotential der verwendeten Anlage.

Tätigkeit Sachverstandskurs Dauer Anbieter
Analytische Röntgenanlagen ohne Vollschutz (I7) Strahlenschutz-Sachverstand für analytische Röntgenanlagen 2 Tage

PSI (K440)

Suva (SPA)

Handgehaltene Röntgenanlagen (I8) Handgehaltene Röntgenanlagen 1 Tag Suva (SPX)
Analytische Röntgenanlagen mit Vollschutz (I9) Strahlenschutz-Sachverstand für Vollschutzröntgenanlagen 1 Tag Suva (SPI)

Fortbildung im Strahlenschutz

Nach absolvieren einer Ausbildung im Strahlenschutz wird mindestens alle 5 Jahre eine obligatorische Fortbildung verlangt. Für die folgenden Berufsgruppen sieht die Fortbildungspflicht folgendermassen aus:

Berufsgruppe Fortbildungspflicht
SV beim Umgang mit Anlagen ohne Voll- und Teilschutzeinrichtung (I7) Alle 5 Jahre, 8 UE*
SV bei der Verwendung von handgehaltenen Röntgenanlagen mit geringer Leistung (I8) keine Fortbildungspflicht
SV beim Einsatz von Anlagen mit Voll- und Teilschutzeinrichtung (I9) keine Fortbildungspflicht
Handel, Wartung und Installation von medizinischen Röntgenanlagen (MP 18) Alle 5 Jahre, 8 UE
* 1 UE = Unterrichtseinheit von 45 min Dauer

Nicht anerkennungspflichtige Fortbildungen werden zum Beispiel von der Suva angeboten (8 UE). Konsultieren Sie dafür den Kurskatalog der Suva.

Zusätzliche Informationen über die Fortbildung finden Sie auf der BAG-Seite «Fortbildung im Strahlenschutz».

Letzte Änderung 21.01.2025

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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