Strahlenschutz-Sachverstand für den Umgang mit radioaktiven Quellen kann durch den Besuch eines entsprechenden und anerkannten Kurses erworben werden. Weitere Informationen zu den verschiedenen Kursen finden Sie hier.
Die für eine Bewilligung für den Umgang mit radioaktiven Quellen (geschlossen oder offen) verantwortliche sachverständige Person, hat sich durch den Besuch eines der Tätigkeit entsprechenden anerkannten Strahlenschutzkurses zu qualifizieren. Die folgende Tabelle gibt an, welche anerkannten Kurse und Kursanbieter existieren.
Tätigkeit | Sachverstandskurs | Dauer | Anbieter |
---|---|---|---|
Umgang mit offenen radioaktiven Quellen (I1) | Anerkannte Ausbildung zu Strahlenschutz-Sachverständigen für die Arbeitsbereiche B und C |
2 Wochen | PSI (Kurs K420) |
Experts en radioprotection dans le domaine des secteurs de travail de type C et B | IRA | ||
Umgang mit geschlossenen Quellen geringer Aktivität (I10) | Quellen mit geringer Aktivität – SPQ | 1 Tag | SUVA (SPQ) |
Werkstoffprüfung (I3) |
Sachverstand für Durchstrahlungsprüfungen | 5 Tage | SUVA (SPW) |
Umgang mit geschlossenen Quellen grösserer Aktivität (I4) |
Mess- und Regeltechnik – SPG | 3 Tage | SUVA (SPG) |
Handel mit radioaktiven Quellen (I5) |
Sachverstand Handel | 2 Tage | SUVA (SPS) |
Für den Umgang mit offenen radioaktiven Quellen existiert ausserdem ein einwöchiger Kurs für die notwendige Ausbildung für die Anwendung ionisierender Strahlung, welcher von den Schulen PSI (Kurs K875) und IRA angeboten wird. Dieser Kurs ist nützlich für Personen, welche Umgang mit offenen radioaktiven Quellen haben, aber nicht die Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige/r ausüben werden.
Fortbildung im Strahlenschutz
Nach absolvieren einer Ausbildung im Strahlenschutz wird mindestens alle 5 Jahre eine obligatorische Fortbildung verlangt. Für die folgenden Berufsgruppen sieht die Fortbildungspflicht folgendermassen aus:
Berufsgruppe | Fortbildungspflicht |
---|---|
SV in einem Arbeitsbereich B/C (I1) | Anerkannte Fortbildung, alle 5 Jahre, 16 UE* |
SV mit offenem radioaktiven Material mit geringem Gefährdungspotential (I10) | Alle 5 Jahre, 8 UE |
SV bei der Materialprüfung (I3) | Anerkannte Fortbildung, alle 5 Jahre, 8 UE |
SV beim Umgang mit geschlossenen radioaktiven Quellen und Anlagen ohne Voll- und Teilschutzeinrichtung (I4) | Alle 5 Jahre, 8 UE |
SV beim Handel und Versand von radioaktiven Quellen (I5) | Alle 5 Jahre, 8 UE |
Zusätzliche Informationen über die Fortbildung finden Sie hier.
Für das Absolvieren der nicht-anerkennungspflichtigen Fortbildungen bietet die Suva Fortbildungen von 8 Unterrichtseinheiten an (siehe Links unten).
Letzte Änderung 09.12.2019
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 96 14