Strahlenschutz-Sachverstand für den Umgang mit radioaktiven Quellen kann durch den Besuch anerkannten Kurses erworben werden. Weitere Informationen zu den verschiedenen Kursen finden Sie hier.
Die Strahlenschutz-sachverständige Person, die für eine Bewilligung für den Umgang mit geschlossenen oder offenen radioaktiven Quellen verantwortlich ist, muss ihre Fachkenntnisse nachweisen. Dies erfolgt durch den Besuch eines für die entsprechenden Tätigkeiten anerkannten Strahlenschutzkurses. In der folgenden Tabelle sind die anerkannten Kurse und Kursanbieter aufgeführt.
Tätigkeit | Sachverstandskurs | Dauer | Anbieter |
---|---|---|---|
Umgang mit offenen radioaktiven Quellen (I1) | Anerkannte Ausbildung zu Strahlenschutz-Sachverständigen für die Arbeitsbereiche B und C |
2 Wochen | PSI (Kurs K420) |
Experts en radioprotection dans le domaine des secteurs de travail de type C et B | IRA | ||
Umgang mit geschlossenen Quellen geringer Aktivität (I10) | Quellen mit geringer Aktivität | 1 Tag | SUVA (SPQ) |
Werkstoffprüfung (I3) |
Sachverstand für Durchstrahlungsprüfungen | 5 Tage | SUVA (SPW) |
Umgang mit geschlossenen Quellen grösserer Aktivität (I4) |
Mess- und Regeltechnik | 3 Tage | SUVA (SPG) |
Handel mit radioaktiven Quellen (I5) |
Sachverstand Handel | 2 Tage | SUVA (SPS) |
Für den Umgang mit offenen radioaktiven Quellen bieten das PSI (Kurs 875) und das IRA auch einwöchige Kurse an. Diese Ausbildung richtet sich zum Beispiel an Personen, welche Umgang mit offenen radioaktiven Quellen haben, aber nicht die Funktion der Strahlenschutz-sachverständigen Person ausüben werden.
Fortbildung im Strahlenschutz
Nach absolvieren einer Ausbildung im Strahlenschutz wird mindestens alle 5 Jahre eine obligatorische Fortbildung verlangt. Für die verschiedenen Berufsgruppen sieht die Fortbildungspflicht folgendermassen aus:
Berufsgruppe | Fortbildungspflicht |
---|---|
SV in einem Arbeitsbereich B/C (I1) | Anerkannte Fortbildung, alle 5 Jahre, 16 UE* |
SV mit offenem radioaktiven Material mit geringem Gefährdungspotential (I10) | Alle 5 Jahre, 8 UE |
SV bei der Materialprüfung (I3) | Anerkannte Fortbildung, alle 5 Jahre, 8 UE |
SV beim Umgang mit geschlossenen radioaktiven Quellen und Anlagen ohne Voll- und Teilschutzeinrichtung (I4) | Alle 5 Jahre, 8 UE |
SV beim Handel und Versand von radioaktiven Quellen (I5) | Alle 5 Jahre, 8 UE |
Zusätzliche Informationen über die Fortbildung finden Sie auf der BAG-Seite «Fortbildung im Strahlenschutz».
Letzte Änderung 20.01.2025
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