Für den Einsatz von Personal in Kontroll- und Überwachungsbereichen von Drittbetrieben muss ein Unternehmen eine Strahlenschutz-sachverständige Person benennen. Für die Erlangung der dafür nötigen Kenntnisse organisiert die Suva einen 1-tägigen Kurs.
Der untenstehende Link führt zum Kursangebot der Suva. Der benötigte Kurs für den Einsatz von Personal in Drittbetrieben trägt das Kürzel «SPD».
Letzte Änderung 17.12.2024
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