Strahlenschutzausbildung für den Personal-Einsatz in Drittbetrieben (I12)

Für den Einsatz von Personal in Kontroll- und Überwachungsbereichen von Drittbetrieben muss ein Unternehmen eine/n Strahlenschutz-Sachverständige/n benennen. Für die Erlangung der dafür nötigen Kenntnisse organisiert die Suva einen 1-tägigen Kurs.

Unter Links finden Sie die Kursangebote der Suva. Der benötigte Kurs für den Einsatz von Personal in Drittbetrieben trägt das Kürzel SPD.

Letzte Änderung 09.12.2019

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