Strahlenschutzausbildung für den Handel und Transport von radioaktiven Materialien

Strahlenschutz Sachverstand für den Handel mit radioaktiven Quellen oder medizinischen Röntgensystemen und den Transport von Quellen kann durch den Besuch eines entsprechenden und anerkannten Kurses erworben werden. Informationen zu den verschiedenen Kursen finden Sie hier.

Handel mit Röntgensystemen oder radioaktiven Quellen

Der Handel mit Röntgensystemen (Röntgenanlage, Bildempfangs-, Bildwiedergabe- und Bilddokumentationssystem) oder radioaktiven Quellen und die Durchführung von qualitätssichernden Massnahmen an medizinischen Röntgensystemen, untersteht der Bewilligungspflicht. Der/die Bewilligungsinhaber/in muss über einen/eine Strahlenschutz-Sachverständige/n verfügen, der/die einen anerkannten Kurs besucht hat.

Tätigkeit Sachverstandskurs Dauer Schule (Kurs)
Handel mit radioaktiven Materialien (Umgang mit geschlossenen Quellen) Strahlenschutz-Sachverstand - Mess- und Regeltechnik 3 Tage SUVA (SPG)
Installation und Wartung von medizinischen Röntgenanlagen (MP18) Sachverstand im Strahlenschutz für Handel, Installation und Wartung medizinischer Röntgenanlagen 5 Tage

PSI (K524)

 

 

IRA

Experts en radioprotection dans le domaine de l'installation d'appareils médicaux émettant des radiations ionisantes
Wartung von Bildwiedergabesysteme Strahlenschutz-Einführung für technisches Personal von Röntgenfirmen und Spitälern 2 Tage PSI (K523)

Transport von radioaktiven Materialien

Ein Unternehmen, welches radioaktive Materialien transportiert, benötigt eine Bewilligung und einen/einer Strahlenschutz-Sachverständige/n. Zusätzlich ist ein/e Gefahrgutbeauftragte/r nach der Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern (GGBV) notwendig. Die eingesetzten Fahrer müssen Ihrerseits eine notwendige Ausbildung im Strahlenschutz (ADR Aufbaukurs, Klasse 7) absolviert haben, in dem Sie unter anderem lernen, wie radioaktive Materialien gemäss ADR zu transportieren sind und was im Falle eines Unfalls zu unternehmen ist.

Kurs Dauer Schule (Kurs)
Ausbildung zur/zum Gefahrgutbeauftragten beim Transport radioaktiver Stoffe (mit Prüfung gem. GGBV) 5 Tage (ADR inklusive) PSI (K870)
Notwendige Ausbildung für Fahrer: ADR Aufbaukurs Klasse 7

1 Tag

3 Tage

PSI (K871)

SUVA (SPC)

Gesetze

Gesetzgebung Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.


Letzte Änderung 16.03.2022

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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