Transport von radioaktiven Materialien

Strahlenschutz Sachverstand für den Transport von radioaktiven Quellen kann durch den Besuch eines anerkannten Kurses erworben werden. Informationen zu den verschiedenen Kursen finden Sie hier.

Ein Unternehmen, welches radioaktive Materialien transportiert, benötigt eine Bewilligung und einen/einer Strahlenschutz-Sachverständige/n. Zusätzlich ist ein/e Gefahrgutbeauftragte/r nach der Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern (GGBV) notwendig.

Die eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer müssen Ihrerseits eine notwendige Ausbildung im Strahlenschutz (ADR Aufbaukurs, Klasse 7) absolviert haben, in dem Sie unter anderem lernen, wie radioaktive Materialien gemäss ADR zu transportieren sind und was im Falle eines Unfalls zu unternehmen ist.

Kurs Dauer Schule (Kurs)
Ausbildung zur/zum Gefahrgutbeauftragten beim Transport radioaktiver Stoffe (mit Prüfung gem. GGBV) 5 Tage (ADR inklusive) PSI (K870)
Notwendige Ausbildung für Fahrer: ADR Aufbaukurs Klasse 7

1 Tag

3 Tage

PSI (K871)

SUVA (SPC)

Gesetze

Gesetzgebung Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.


Letzte Änderung 23.08.2023

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/gesund-leben/umwelt-und-gesundheit/strahlung-radioaktivitaet-schall/ausbildung-im-strahlenschutz/strahlenschutzausbildung-fuer-den-handel-und-transport-von-radioaktiven-stoffen.html