Strahlenschutzausbildung für den Transport von radioaktiven Materialien

Der Strahlenschutz-Sachverstand für den Transport von radioaktiven Materialien kann durch den Besuch eines anerkannten Kurses erworben werden. Informationen zu den verschiedenen Kursen finden Sie hier.

Ein Unternehmen, das radioaktive Materialien transportiert, benötigt dafür eine Bewilligung. Um eine Bewilligung erhalten, muss das Unternehmen mindestens eine Person mit einer Strahlenschutzausbildung (Strahlenschutz-Sachverständige) und ein/e Gefahrgutbeauftragte/r gemäss Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern (Gefahrgutbeauftragtenverordnung, GGBV) ausweisen.

Je nach Tätigkeit unterscheiden sich die Anforderungen an die Strahlenschutz-sachverständige Person. Die verschiedenen Ausbildungen, die in der Schweiz angeboten werden, finden Sie in den untenstehenden Tabellen.

Die eingesetzten Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer müssen Ihrerseits eine Ausbildung im Strahlenschutz (ADR Aufbaukurs, Klasse 7) absolviert haben. In diesem Kurs lernen sie unter anderem, wie radioaktive Materialien gemäss ADR transportiert werden müssen und was im Falle eines Unfalls zu unternehmen ist.

Ausbildungen

Strahlenschutz-Sachverständige

Ausbildung Dauer Schule (Kurs) Kompetenzen im Bereich Transport
Anerkannte Ausbildung zu Strahlenschutz-Sachverständigen für die Arbeitsbereiche B und C (I1) 10 Tage PSI (K420) Umgang, Lagerung, Verpackung und Versand von offenen und geschlossenen Radioaktiven Quellen
Werkstoffprüfung (I3) 5 Tage Suva (SPW) Versand von bereits verpackten geschlossenen radioaktiven Quellen
Mess- und Regeltechnik (I4, I5, I6) 3 Tage
Suva (SPG) Lagerung, Verpackung und Versand von geschlossenen radioaktiven Quellen

Gefahrgutbeauftragte

Ausbildung Dauer Schule (Kurs)
Ausbildung zur/zum Gefahrgutbeauftragten beim Transport radioaktiver Stoffe (mit Prüfung gem. GGBV) 5 Tage
(ADR inklusive)
PSI (K870)
Refresherkurs für Gefahrgutbeauftragte beim Transport radioaktiver Stoffe (mit Prüfung gem. GGBV) 1 Tag PSI (K874)

Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer

Ausbildung Dauer Schule (Kurs)
ADR Aufbaukurs Gefahrgutklasse 7 für Fahrzeugführer/innen (I17) 1 Tag PSI (871)
SDR Kurs für Fahrzeugführer/innen, die Transporte von radioaktiven Stoffen nur innerhalb der Schweiz durchführen (I16)
2 Tage PSI (872)
Suva (SPC)

Gesetze

Gesetzgebung Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.


Letzte Änderung 07.03.2025

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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