Strahlenschutz Sachverstand für den Handel mit radioaktiven Quellen oder medizinischen Röntgensystemen und den Transport von Quellen kann durch den Besuch eines entsprechenden und anerkannten Kurses erworben werden. Informationen zu den verschiedenen Kursen finden Sie hier.
Handel mit Röntgensystemen oder radioaktiven Quellen
Der Handel mit Röntgensystemen (Röntgenanlage, Bildempfangs-, Bildwiedergabe- und Bilddokumentationssystem) oder radioaktiven Quellen und die Durchführung von qualitätssichernden Massnahmen an medizinischen Röntgensystemen, untersteht der Bewilligungspflicht. Der/die Bewilligungsinhaber/in muss über einen/eine Strahlenschutz-Sachverständige/n verfügen, der/die einen anerkannten Kurs besucht hat.
Tätigkeit | Sachverstandskurs | Dauer | Schule (Kurs) |
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Handel mit radioaktiven Materialien (Umgang mit geschlossenen Quellen) | Strahlenschutz-Sachverstand - Mess- und Regeltechnik | 3 Tage | SUVA (SPG) |
Installation und Wartung von medizinischen Röntgenanlagen (MP18) | Sachverstand im Strahlenschutz für Handel, Installation und Wartung medizinischer Röntgenanlagen | 5 Tage | PSI (K524)
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Experts en radioprotection dans le domaine de l'installation d'appareils médicaux émettant des radiations ionisantes | |||
Wartung von Bildwiedergabesysteme | Strahlenschutz-Einführung für technisches Personal von Röntgenfirmen und Spitälern | 2 Tage | PSI (K523) |
Transport von radioaktiven Materialien
Ein Unternehmen, welches radioaktive Materialien transportiert, benötigt eine Bewilligung und einen/einer Strahlenschutz-Sachverständige/n. Zusätzlich ist ein/e Gefahrgutbeauftragte/r nach der Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern (GGBV) notwendig. Die eingesetzten Fahrer müssen Ihrerseits eine notwendige Ausbildung im Strahlenschutz (ADR Aufbaukurs, Klasse 7) absolviert haben, in dem Sie unter anderem lernen, wie radioaktive Materialien gemäss ADR zu transportieren sind und was im Falle eines Unfalls zu unternehmen ist.
Kurs | Dauer | Schule (Kurs) |
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Ausbildung zur/zum Gefahrgutbeauftragten beim Transport radioaktiver Stoffe (mit Prüfung gem. GGBV) | 5 Tage (ADR inklusive) | PSI (K870) |
Notwendige Ausbildung für Fahrer: ADR Aufbaukurs Klasse 7 | 1 Tag 3 Tage |
PSI (K871) SUVA (SPC) |
Letzte Änderung 16.03.2022
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
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Bern
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+41 58 462 96 14