Chiropraktorinnen und Chiropraktoren benötigen eine spezielle Ausbildung im Strahlenschutz. Die genauen Anforderungen zur notwendigen Ausbildung für die medizinische Anwendung am Menschen und um als Strahlenschutz-Sachverständige im Bereich Röntgen in der Chiropraktik fungieren zu können finden Sie hier.
Chiropraktorinnen und Chiropraktoren erlangen die für das Betreiben einer Röntgenanlage notwendige Ausbildung für die Anwendung am Menschen und um als Strahlenschutz-Sachverständige im Bereich Röntgen in der Chiropraktik fungieren zu können innerhalb einer spezifischen Weiterbildung in Strahlenschutz während der Assistenzzeit. Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildungsprüfung und des Strahlenschutzexamens erfüllen sie die Bedingungen um eine Röntgenanlage zu betreiben.
Weitere Informationen über die Strahlenschutzausbildung für Chiropraktorinnen und Chiropraktoren erhalten Sie direkt bei ChiroSuisse Schweizerische Gesellschaft für Chiropraktik.
Fortbildung
Chiropraktorinnen und Chiropraktoren haben eine Pflicht zur Fortbildung und müssen diese Fortbildung entsprechend gefordertem Umfang von 4 Unterrichtseinheiten mindestens alle fünf Jahre nachweisen können.
Zusätzliche Informationen über die Fortbildung finden Sie auf der BAG-Webseite «Fortbildung im Strahlenschutz».
Dokumente
BAG-Wegleitung (PDF, 699 kB, 27.06.2022)Instruktion, Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz in der Humanmedizin
Gesetze
Letzte Änderung 19.03.2024
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
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Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 96 14