Strahlenschutzausbildung in Arztpraxen

Auf dieser Seite erhalten Sie Erklärungen zu den beruflichen Kompetenzen im konventionellen Röntgen im Bereich der Allgemeinen Inneren Medizin.

Ausbildungsverordnung: Kompetenzen

Die Bedienung von Röntgengeräten zu medizinischen Zwecken ist gemäss Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung nur Berufsgruppen mit der passenden Ausbildung für die entsprechenden Geräte vorbehalten. Für die Ausbildung zum Erwerb der Kompetenzen wird unterschieden, ob es sich bei den Röntgenaufnahmen um Aufnahmen aus dem Niedrigdosisbereich, mittleren Dosisbereich- oder Hochdosisbereich (z. B. CT und interventionelle Radiologie) handelt.

Erlaubte und nicht erlaubte Tätigkeiten

Nachfolgende Tabellen zeigen die Kompetenzen im Röntgen als Funktion der Aus- und Weiterbildung von Ärzten/Ärztinnen und medizinischem Personal an.

Fachärzte/Fachärztinnen

  Konventionelles Projektionsröntgen
Berufsgruppe
(Abkürzung aus der Ausbildungsverordnung)
Niedrigdosisbereich
(unter 1 mSv)
Thorax und Extremitäten
Mittlerer Dosisbereich
(zwischen 1 mSv und 5 mSv)
Abdomen, Becken, Hüften, Wirbelsäule

MA 11

  •  Alle Ärztinnen oder Ärzte
Erlaubt:
Rechtfertigen, Durchführen und Befunden der konventionellen Aufnahmen
Nicht erlaubt:
Rechtfertigen, Durchführen und Befunden ohne spezifische Weiterbildung 

MA 8: Weiterbildungstitel ohne Fähigkeitsausweis

  •  Allgemeine Innere Medizin
  • Kinder- und Jugendmedizin
  • Medizinische Onkologie
  • Neurologie
  • Praktische Ärztin/praktischer Arzt
  • Rheumatologie
Erlaubt:
Rechtfertigen, Durchführen und Befunden der konventionellen Aufnahmen
Nicht erlaubt:
Rechtfertigen, Durchführen und Befunden ohne spezifischen Fähigkeitsausweis
(www.siwf.ch)

MA 6

  • Allgemeine Innere Medizin
  • Kinder und Jugendmedizin
  • Medizinische Onkologie
  • Neurologie
  • Praktische Ärztin / praktischer Arzt
  • Rheumatologie

 

Zusätzlich mit

  • Fähigkeitsausweis «Röntgenaufnahmen im niedrigen und mittleren Dosisbereich» (www.khm-cmpr.ch)
Erlaubt:
Rechtfertigen, Durchführen und Befunden der konventionellen Aufnahmen
Erlaubt:
Rechtfertigen, Durchführen und Befunden der konventionellen Aufnahmen
MA 5
  • Chirurgie
  • Kinderchirurgie
  • Neurochirurgie
  • Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates
  • Physikalische Medizin und Rehabilitation
  • Urologie
Erlaubt:
Rechtfertigen, Durchführen und Befunden der konventionellen Aufnahmen
Erlaubt:
Rechtfertigen, Durchführen und Befunden der konventionellen Aufnahmen

Medizinisches Personal

  Konventionelles Projektionsröntgen
Berufsgruppe
(Abkürzung aus der Ausbildungsverordnung)
Niedrigdosisbereich
(unter 1 mSv)
Thorax und Extremitäten
Mittlerer Dosisbereich
(zwischen 1 mSv und 5 mSv)
Abdomen, Becken, Hüften, Wirbelsäule, Schädel

MP7

  • MPA mit EFZ

MP9

  • Übriges med. Personal mit vom BAG anerkannter Röntgenberechtigung Thorax und Extremitäten
Erlaubt:
Bedienung der Anlage nach Anweisung einer sachverständigen Ärztin oder eines sachverständigen Arztes
Nicht erlaubt
MP8
  • MPA mit EFZ und eine Weiterbildung «Erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken»
  • Übriges med. Personal mit Röntgenberechtigung Thorax und Extremitäten und eine Weiterbildung «Erweiterte konventionelle Aufnahmetechniken»
Erlaubt:
Bedienung der Anlage nach Anweisung einer sachverständigen Ärztin oder eines sachverständigen Arztes
Erlaubt:
Bedienung der Anlage nach Anweisung einer sachverständigen Ärztin oder eines sachverständigen Arztes

MP4/6

  • Dipl. Radiologiefachpersonen HF/FH (MTRA)
Erlaubt:
Bedienung der Anlage nach Anweisung einer sachverständigen Ärztin oder eines sachverständigen Arztes
Erlaubt:
Bedienung der Anlage nach Anweisung einer sachverständigen Ärztin oder eines sachverständigen Arztes

Weiterbildung für Röntgen im mittleren Dosisbereich

Sowohl Ärztinnen und Ärzte wie auch MPA EFZ müssen für den Erhalt der Kompetenzen im mittleren Dosisbereich eine entsprechende Weiterbildung absolvieren. Die nachfolgende Tabelle zeigt an, welche dies sind.

Fachärzte/Fachärztinnen Aus- und Weiterbildung für mittleren Dosisbereich
  • Allgemeine Innere Medizin
  • Innere Medizin
  • Kinder und Jugendmedizin
  • Medizinische Onkologie
  • Neurologie
  • Praktische Ärztin, praktischer Arzt
  • Entsprechender eidg. Weiterbildungstitel
  • Fähigkeitsausweis KHM (www.khm-cmpr.ch)
  • Anerkannte Strahlenschutzausbildung: «Sachverständigenkurs für konventionelle Aufnahmetechniken (MA 6 und MA 8) für Ärzte im mittleren Dosisbereich und Niedrigdosisbereich (Typ A)» (www.radioprotection.ch)
  • Chirurgie
  • Kinderchirurgie
  • Neurochirurgie
  • Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates
  • Physikalische Medizin und Rehabilitation
  • Urologie
  • Entsprechender eidg. Weiterbildungstitel
  • Entsprechender Fähigkeitsausweis in der Radiologie
  • Anerkannte Strahlenschutzausbildung: «Sachverständigenkurs für Durchleuchtung (MA 5) für Ärzte im Hochdosisbereich, mittleren Dosisbereich und Niedrigdosisbereich (Typ B)» (www.radioprotection.ch)
Berufsgruppe med. Personal Weiterbildung für mittleren Dosisbereich
  • MPA EFZ (MP 8)
  • Übriges medizinisches Personal mit Röntgenberechtigung Thorax und Extremitäten (MP 9)

Aus- und Fortbildungskonzept

Die Strahlenschutz-sachverständige Person eines Betriebs ist für die Koordination der Aus- und Fortbildungen verantwortlich. Sie muss gewährleisten, dass jede beruflich strahlenexponierte Person zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Strahlenschutz-Instruktion erhält. Zudem muss sie sicherstellen, dass Tätigkeiten im Strahlenschutz nur von entsprechend aus- und fortgebildetem Personal durchgeführt werden.

Die Betriebe müssen ein betriebsinternes Aus- und Fortbildungskonzept erstellen. In diesem Konzept werden die Instruktion, die Ausbildung sowie die Fortbildung der betroffenen Mitarbeitenden geregelt. Zusätzlich müssen darin die unterschiedlichen Aufgaben im Betrieb und die entsprechenden Verantwortlichkeiten klar und verbindlich festgelegt sein.

Vorlage

Um die Strahlenschutz-Sachverständigen in den Arztpraxen bei ihrer Arbeit zu unterstützen, hat das BAG eine Vorlage für ein Aus- und Fortbildungskonzept entwickelt, welche in der Rubrik «Dokumente» zum Herunterladen bereitgestellt ist.

Fortbildung

Dokumente

Vorlage für ein Aus- und Fortbildungskonzept (PDF, 362 kB, 22.09.2021)Aus- und Fortbildungskonzept im Strahlenschutz für die Radiologie in Arztpraxen

Übersicht der absolvierten Aus- und Fortbildungen (XLSX, 23 kB, 29.04.2021)Excel-Tabelle zur administrativen Unterstützung der Strahlenschutz-sachverständigen Person

Gesetze

Gesetzgebung Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.


Letzte Änderung 20.04.2022

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/gesund-leben/umwelt-und-gesundheit/strahlung-radioaktivitaet-schall/ausbildung-im-strahlenschutz/strahlenschutzausbildung-fuer-aerzte/strahlenschutzausbildung-in-arztpraxen.html