Auf dieser Seite erhalten Sie Erklärungen zu den beruflichen Kompetenzen im konventionellen Röntgen im Bereich der Allgemeinen Inneren Medizin.
Ausbildungsverordnung-Kompetenzen
Die Bedienung von Röntgengeräten zu medizinischen Zwecken ist gemäss Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung nur Berufsgruppen mit der entsprechenden Ausbildung für die entsprechenden Geräte vorbehalten. Für die Ausbildung zum Erwerb der Kompetenzen wird unterschieden, ob es sich bei den Röntgenaufnahmen um Aufnahmen aus dem Niedrigdosisbereich, mittleren Dosisbereich- oder Hochdosisbereich (z.B. CT und interventionelle Radiologie) handelt.
Kontrollen ergaben Mängel
Die Abteilung Strahlenschutz des Bundesamts für Gesundheit BAG hat vor einigen Jahren circa 100 Betriebe auditiert. Dabei bot sich die Gelegenheit, die Anwenderinnen und Anwender bezüglich wichtiger Strahlenschutzaspekte und erforderlicher Ausbildung zu sensibilisieren. Die Analyse der Erhebungen zeigte sowohl bei den Ärzten wie auch bei den medizinischen Praxisassistentinnen / Praxisassistenten (MPA) einen Nachholbedarf im Bereich der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz zur Anfertigung von Aufnahmen im mittleren Dosisbereich (konventionell-radiologische Untersuchungen des Abdomens, Achsenskelettes und Beckens). Bei den MPA wurde festgestellt, dass in über 80% der Fälle die erforderliche Ausbildung für die erweiterten konventionellen Aufnahmetechniken nicht absolviert worden ist, obwohl sie solche Aufnahmen durchführten. Mit Abschluss der dreijährigen Berufsausbildung erwerben MPA EFZ im Röntgen nämlich nur die Kompetenzen für Thorax und Extremitäten (sogenannter Niedrigdosisbereich). Bei den Ärzten/Ärztinnen war bei rund 20% die notwendige Ausbildung für den mittleren Dosisbereich nicht vorhanden. Für die Aufnahmen von Becken, Hüften, Abdomen, Wirbelsäule und Schädel (sogenannter mittlerer Dosisbereich) sind sowohl bei den MPA EFZ als auch bei den Ärzten/Ärztinnen anerkannte Weiterbildungen zu absolvieren. Das Absolvieren einer entsprechenden Ausbildung ist Garant, dass das Personal mit den notwendigen Kompetenzen zur Erreichung eines effektiven Strahlenschutzes ausgerüstet wird. Dies ermöglicht eine Optimierung der Strahlendosen für die Patienten
Als Massnahme hat das BAG alle gut 3500 Arztpraxen mit Röntgengerät angeschrieben und darauf hingewiesen, dass dieses Ausbildungsmanko zu beheben ist.
Erlaubte und nicht erlaubte Tätigkeiten
Nachfolgende Tabellen zeigen die Kompetenzen im Röntgen als Funktion der Aus- und Weiterbildung von Ärzten/Ärztinnen und medizinischem Personal an.
Fachärzte/Fachärztinnen
Konventionelles Projektionsröntgen | ||
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Berufsgruppe (Abkürzung aus der Ausbildungsverordnung) | Niedrigdosisbereich: Thorax und Extremitäten | Mittlerer Dosisbereich: Abdomen, Becken, Hüften, Wirbelsäule |
MA 11
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Erlaubt: Rechtfertigen, Durchführen und Befunden der konventionellen Aufnahmen | Nicht erlaubt: Durchführung und Befundung ohne spezifische Weiterbildung |
MA 6
Zusätzlich mit
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Erlaubt: Rechtfertigen, Durchführen und Befunden der konventionellen Aufnahmen | Erlaubt: Rechtfertigen, Durchführen und Befunden der konventionellen Aufnahmen |
MA 5
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Erlaubt: Rechtfertigen, Durchführen und Befunden der konventionellen Aufnahmen | Erlaubt: Rechtfertigen, Durchführen und Befunden der konventionellen Aufnahmen |
Medizinisches Personal
Konventionelles Projektionsröntgen | ||
---|---|---|
Berufsgruppe (Abkürzung aus der Ausbildungsverordnung) | Niedrigdosisbereich: Thorax und Extremitäten | Mittlerer Dosisbereich: Abdomen, Becken, Hüften, Wirbelsäule, Schädel |
MP7
MP9
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Erlaubt: Bedienung der Anlage nach Anweisung einer sachverständigen Ärztin / eines sachverständigen Arztes | Nicht erlaubt |
MP8
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Erlaubt: Bedienung der Anlage nach Anweisung einer sachverständigen Ärztin / eines sachverständigen Arztes | Erlaubt: Bedienung der Anlage nach Anweisung einer sachverständigen Ärztin / eines sachverständigen Arztes |
MP4/6
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Erlaubt: Bedienung der Anlage nach Anweisung einer sachverständigen Ärztin / eines sachverständigen Arztes | Erlaubt: Bedienung der Anlage nach Anweisung einer sachverständigen Ärztin / eines sachverständigen Arztes |
Weiterbildung für Röntgen im mittleren Dosisbereich
Sowohl Ärzte/Ärztinnen wie auch MPA EFZ müssen für den Erhalt der Kompetenzen im mittleren Dosisbereich eine entsprechende Weiterbildung absolvieren. Nachfolgende zeigt an welche dies sind.
Fachärzte/Fachärztinnen | Aus- und Weiterbildung für mittleren Dosisbereich |
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Berufsgruppe med. Personal | Weiterbildung für mittleren Dosisbereich |
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Fortbildung
Die genauen Anforderungen an die Fortbildungen finden Sie hier.
Letzte Änderung 15.09.2020
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
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Bern
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Tel.
+41 58 462 96 14