Auf dieser Seite erhalten Sie Erklärungen zu den beruflichen Kompetenzen im konventionellen Röntgen im Bereich der Allgemeinen Inneren Medizin.
Ausbildungsverordnung: Kompetenzen
Die Bedienung von Röntgengeräten zu medizinischen Zwecken ist gemäss Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung nur Berufsgruppen mit der passenden Ausbildung für die entsprechenden Geräte vorbehalten. Für die Ausbildung zum Erwerb der Kompetenzen wird unterschieden, ob es sich bei den Röntgenaufnahmen um Aufnahmen aus dem Niedrigdosisbereich, mittleren Dosisbereich- oder Hochdosisbereich (z. B. CT und interventionelle Radiologie) handelt.
Erlaubte und nicht erlaubte Tätigkeiten
Nachfolgende Tabellen zeigen die Kompetenzen im Röntgen als Funktion der Aus- und Weiterbildung von Ärzten/Ärztinnen und medizinischem Personal an.
Fachärzte/Fachärztinnen
Konventionelles Projektionsröntgen | ||
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Berufsgruppe (Abkürzung aus der Ausbildungsverordnung) |
Niedrigdosisbereich (unter 1 mSv) Thorax und Extremitäten |
Mittlerer Dosisbereich (zwischen 1 mSv und 5 mSv) Abdomen, Becken, Hüften, Wirbelsäule |
MA 11
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Erlaubt: Rechtfertigen, Durchführen und Befunden der konventionellen Aufnahmen |
Nicht erlaubt: Rechtfertigen, Durchführen und Befunden ohne spezifische Weiterbildung |
MA 8: Weiterbildungstitel ohne Fähigkeitsausweis
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Erlaubt: Rechtfertigen, Durchführen und Befunden der konventionellen Aufnahmen |
Nicht erlaubt: Rechtfertigen, Durchführen und Befunden ohne spezifischen Fähigkeitsausweis (www.siwf.ch) |
MA 6
Zusätzlich mit
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Erlaubt: Rechtfertigen, Durchführen und Befunden der konventionellen Aufnahmen |
Erlaubt: Rechtfertigen, Durchführen und Befunden der konventionellen Aufnahmen |
MA 5
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Erlaubt: Rechtfertigen, Durchführen und Befunden der konventionellen Aufnahmen |
Erlaubt: Rechtfertigen, Durchführen und Befunden der konventionellen Aufnahmen |
Medizinisches Personal
Konventionelles Projektionsröntgen | ||
---|---|---|
Berufsgruppe (Abkürzung aus der Ausbildungsverordnung) |
Niedrigdosisbereich (unter 1 mSv) Thorax und Extremitäten |
Mittlerer Dosisbereich (zwischen 1 mSv und 5 mSv) Abdomen, Becken, Hüften, Wirbelsäule, Schädel |
MP7
MP9
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Erlaubt: Bedienung der Anlage nach Anweisung einer sachverständigen Ärztin oder eines sachverständigen Arztes |
Nicht erlaubt |
MP8
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Erlaubt: Bedienung der Anlage nach Anweisung einer sachverständigen Ärztin oder eines sachverständigen Arztes |
Erlaubt: Bedienung der Anlage nach Anweisung einer sachverständigen Ärztin oder eines sachverständigen Arztes |
MP4/6
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Erlaubt: Bedienung der Anlage nach Anweisung einer sachverständigen Ärztin oder eines sachverständigen Arztes |
Erlaubt: Bedienung der Anlage nach Anweisung einer sachverständigen Ärztin oder eines sachverständigen Arztes |
Weiterbildung für Röntgen im mittleren Dosisbereich
Sowohl Ärztinnen und Ärzte wie auch MPA EFZ müssen für den Erhalt der Kompetenzen im mittleren Dosisbereich eine entsprechende Weiterbildung absolvieren. Die nachfolgende Tabelle zeigt an, welche dies sind.
Fachärzte/Fachärztinnen | Aus- und Weiterbildung für mittleren Dosisbereich |
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Berufsgruppe med. Personal | Weiterbildung für mittleren Dosisbereich |
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Aus- und Fortbildungskonzept
Die Strahlenschutz-sachverständige Person eines Betriebs ist für die Koordination der Aus- und Fortbildungen verantwortlich. Sie muss gewährleisten, dass jede beruflich strahlenexponierte Person zu Beginn ihrer Tätigkeit eine Strahlenschutz-Instruktion erhält. Zudem muss sie sicherstellen, dass Tätigkeiten im Strahlenschutz nur von entsprechend aus- und fortgebildetem Personal durchgeführt werden.
Die Betriebe müssen ein betriebsinternes Aus- und Fortbildungskonzept erstellen. In diesem Konzept werden die Instruktion, die Ausbildung sowie die Fortbildung der betroffenen Mitarbeitenden geregelt. Zusätzlich müssen darin die unterschiedlichen Aufgaben im Betrieb und die entsprechenden Verantwortlichkeiten klar und verbindlich festgelegt sein.
Vorlage
Um die Strahlenschutz-Sachverständigen in den Arztpraxen bei ihrer Arbeit zu unterstützen, hat das BAG eine Vorlage für ein Aus- und Fortbildungskonzept entwickelt, welche in der Rubrik «Dokumente» zum Herunterladen bereitgestellt ist.
Fortbildung
Die genauen Anforderungen an die Fortbildungen finden Sie auf der Seite Fortbildung im Strahlenschutz.
Dokumente
Vorlage für ein Aus- und Fortbildungskonzept (PDF, 362 kB, 22.09.2021)Aus- und Fortbildungskonzept im Strahlenschutz für die Radiologie in Arztpraxen
Übersicht der absolvierten Aus- und Fortbildungen (XLSX, 23 kB, 29.04.2021)Excel-Tabelle zur administrativen Unterstützung der Strahlenschutz-sachverständigen Person
Letzte Änderung 20.04.2022
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 96 14