Strahlenschutzausbildung für Ärztinnen und Ärzte (MA5 und MA6/8)

Ärztinnen und Ärzten ist die Anwendung von ionisierender Strahlung am Menschen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Einzelheiten zu den verschiedenen Fachgebieten und Anwendungen finden Sie hier.

Um eine Bewilligung für die Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen beantragen zu können, braucht eine Ärztin oder ein Arzt die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz für die Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen sowie den Sachverstand.

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Dokumente

BAG-Wegleitung (PDF, 699 kB, 27.06.2022)Instruktion, Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz in der Humanmedizin

Letzte Änderung 16.12.2024

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