Ärztinnen und Ärzten ist die Anwendung von ionisierender Strahlung am Menschen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Einzelheiten zu den verschiedenen Fachgebieten und Anwendungen finden Sie hier.
Um eine Bewilligung für die Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen beantragen zu können, braucht eine Ärztin oder ein Arzt die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz für die Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen sowie den Sachverstand.
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Dokumente
BAG-Wegleitung (PDF, 699 kB, 27.06.2022)Instruktion, Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz in der Humanmedizin
Gesetze
Letzte Änderung 16.12.2024
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