Strahlenschutzausbildung für Ärzte und Ärztinnen (MA5 und MA6/8)

Ärzten und Ärztinnen ist die Anwendung von ionisierender Strahlung am Menschen nur unter bestimmten Ausbildungsvoraussetzungen erlaubt. Einzelheiten zu den verschiedenen Fachgebieten und Anwendungen finden Sie hier.

Um eine Bewilligung für die Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen beantragen zu können, braucht ein Arzt/eine Ärztin die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz für die Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen sowie den Sachverstand.

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Dokumente

BAG-Wegleitung (PDF, 699 kB, 27.06.2022)Instruktion, Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz in der Humanmedizin

Letzte Änderung 18.03.2021

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