Ärzten und Ärztinnen ist die Anwendung von ionisierender Strahlung am Menschen nur unter bestimmten Ausbildungsvoraussetzungen erlaubt. Einzelheiten zu den verschiedenen Fachgebieten und Anwendungen finden Sie hier.
Ärzte und Ärztinnen
Um eine Bewilligung für die Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen beantragen zu können, braucht ein Arzt/eine Ärztin die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz für die Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen sowie den Sachverstand.
Unter den folgenden Links erhalten Sie weiterführende Informationen:
Strahlenschutzausbildung im mittleren Dosisbereich und Hochdosisbereich
Anerkennung ausländischer Ausbildung
Letzte Änderung 11.08.2020
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 96 14