Ärzten und Ärztinnen ist die Anwendung von ionisierender Strahlung am Menschen nur unter bestimmten Ausbildungsvoraussetzungen erlaubt. Einzelheiten zu den verschiedenen Fachgebieten und Anwendungen finden Sie hier.
Um eine Bewilligung für die Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen beantragen zu können, braucht ein Arzt/eine Ärztin die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz für die Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen sowie den Sachverstand.
Unter den folgenden Links erhalten Sie weiterführende Informationen:
Strahlenschutzausbildung im mittleren Dosisbereich und Hochdosisbereich
Anerkennung ausländischer Ausbildung
Links
Dokumente
BAG-Wegleitung (PDF, 699 kB, 27.06.2022)Instruktion, Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz in der Humanmedizin
Gesetze
Letzte Änderung 18.03.2021
Kontakt
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Abteilung Strahlenschutz
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3003
Bern
Schweiz
Tel.
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