Die in der Schweiz ausgebildeten Radiologiefachpersonen HF/FH erhalten die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz im Bereich Radiologie, Nuklearmedizin und Radioonkologie mit Abschluss der Grundausbildung. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Dipl. Radiologiefachfrau/-mann HF und Bachelor of Science in medizinisch-technischer Radiologie (MP4/5/6)
Mit dem Erhalt des eidgenössischen Diploms als Radiologiefachfrau/-mann HF/FH ist der Nachweis der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz erbracht. Damit hat man die folgenden Berechtigungen:
- Selbstständiges Bedienen medizinisch diagnostischer Röntgenanlagen nach Anweisung einer im entsprechenden Tätigkeitsbereich sachverständigen Ärztin oder eines sachverständigen Arztes.
- In der diagnostischen Radiologie gelten dipl. Radiologiefachfrauen /dipl. Radiologiefachmänner HF/FH in den Bereichen, die nicht mit ärztlichen Entscheiden im Zusammenhang stehen, nach Artikel 182 Absatz 2 StSV als Sachverständige für den Strahlenschutz.
- Durchführung der Konstanzprüfung und der Qualitätssicherung.
- Bedienung therapeutischer Röntgenanlagen, medizinischer Teilchenbeschleuniger und Bestrahlungseinheiten unter der verantwortlichen Leitung einer sachverständigen Ärztin, eines sachverständigen Arztes, einer Medizinphysikerin oder eines Medizinphysikers.
- Arbeiten mit offenen radioaktiven Quellen im Arbeitsbereich vom Typ B oder C unter der verantwortlichen Leitung einer sachverständigen Person.
Um als Strahlenschutz-Sachverständige/r im Arbeitsbereich Typ B und C für Arbeiten mit offenen radioaktiven Quellen unter der verantwortlichen Leitung einer sachverständigen Nuklearmedizinerin/eines sachverständigen Nuklearmediziners zu fungieren, ist zusätzlich zum Diplom noch der Besuch eines entsprechenden vom BAG bewilligten Kurses zum Erlangen des Sachverstands im B/C Labor notwendig. Bei den Ausbildungsgängen an der Haute Ecole de Santé Vaud und Haute Ecole de Santé Genève ist dieser Kurs fest in die Ausbildung integriert und der entsprechende Nachweis des Sachverstands somit mit dem Diplom erbracht. Bei den anderen Schulen ist der Kurs aktuell noch separat zu belegen (z.B. Kurs K420 am PSI oder Expert B/C am IRA, siehe Seite Umgang mit radioaktiven Quellen).
Ausländische dipl. Radiologiefachfrauen/dipl. Radiologiefachmänner
Damit die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz als dipl. Radiologiefachfrau/dipl. Radiologiefachmann anerkannt wird, ist das ausländische Diplom vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkennen zu lassen. Für den Strahlenschutz Sachverstand im Umgang mit radioaktiven Quellen ist zusätzlich ein vom BAG anerkannter Kurs für den Bereich von B/C Labors notwendig.
Anerkannte Schulen für MTRA-Ausbildungsgänge
- Bildungszentrum Gesundheit BZG
Bildungsgang für Medizinisch Technische Radiologie HF
Binningerstrasse 2
4142 Münchenstein - careum Bildungszentrum
Bildungsgang für Medizinisch Technische Radiologie HF
Gloriastrasse 16
8006 Zürich - Centro professionale sociosanitario medico-tecnico
Via alla Morettina 3
6600 Locarno - Haute école de santé Genève
HEDS - Filière TRM
Av. de Champel 47
1206 Genève - Haute école de santé Vaud
HESAV - Filière TRM
Av. de Beaumont 21
1011 Lausanne - Medi, Zentrum für medizinische Bildung
Bildungsgang für Medizinisch Technische Radiologie HF
Max-Daetwyler-Platz 2
3014 Bern
Fortbildung
Nach absolvieren einer Ausbildung im Strahlenschutz wird mindestens alle 5 Jahre eine obligatorische Fortbildung verlangt. Für die folgenden Berufsgruppen sieht die Fortbildungspflicht folgendermassen aus:
Berufsgruppe | Fortbildungspflicht |
---|---|
dipl. Radiologiefachfrau/-fachmann HF/FH in der Radiologie und Radio-Onkologie | Alle 5 Jahre, 8 UE* |
dipl. Radiologiefachfrau/-fachmann HF/FH in der Nuklearmedizin - ohne Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige/r | Alle 5 Jahre, 16 UE* |
dipl. Radiologiefachfrau/-fachmann HF/FH mit zusätzlicher Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige/r in der Nuklearmedizin | Anerkannte Fortbildung, Alle 5 Jahre, 16 UE* |
Zusätzliche Informationen über die Fortbildung finden Sie hier.
Links
Dokumente
BAG-Wegleitung (PDF, 699 kB, 27.06.2022)Instruktion, Ausbildung und Fortbildung im Strahlenschutz in der Humanmedizin
Gesetze
Letzte Änderung 13.06.2022
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 462 96 14