Dipl. Radiologiefachfrau/-mann HF und Bachelor of Science in medizinisch-technischer Radiologie (MP4/5/6)

Die in der Schweiz ausgebildeten Radiologiefachpersonen HF/FH erhalten die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz im Bereich Radiologie, Nuklearmedizin und Radioonkologie mit Abschluss der Grundausbildung. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Mit dem Erhalt des eidgenössischen Diploms als Radiologiefachfrau/-mann HF/FH ist der Nachweis der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz erbracht. Damit hat man die folgenden Berechtigungen:

  • Selbstständiges Bedienen medizinisch diagnostischer Röntgenanlagen nach Anweisung einer im entsprechenden Tätigkeitsbereich sachverständigen Ärztin oder eines sachverständigen Arztes.
  • In der diagnostischen Radiologie gelten dipl. Radiologiefachfrauen /dipl. Radiologiefachmänner HF/FH in den Bereichen, die nicht mit ärztlichen Entscheiden im Zusammenhang stehen, nach Artikel 182 Absatz 2 StSV als Sachverständige für den Strahlenschutz.
  • Durchführung der Konstanzprüfung und der Qualitätssicherung.
  • Bedienung therapeutischer Röntgenanlagen, medizinischer Teilchenbeschleuniger und Bestrahlungseinheiten unter der verantwortlichen Leitung einer sachverständigen Ärztin, eines sachverständigen Arztes, einer Medizinphysikerin oder eines Medizinphysikers.
  • Arbeiten mit offenen radioaktiven Quellen im Arbeitsbereich vom Typ B oder C unter der verantwortlichen Leitung einer sachverständigen Person.

Um als Strahlenschutz-Sachverständige/r im Arbeitsbereich Typ B und C für Arbeiten mit offenen radioaktiven Quellen unter der verantwortlichen Leitung einer sachverständigen Nuklearmedizinerin/eines sachverständigen Nuklearmediziners zu fungieren, ist zusätzlich zum Diplom noch der Besuch eines entsprechenden vom BAG bewilligten Kurses zum Erlangen des Sachverstands im B/C Labor notwendig. Bei den Ausbildungsgängen an der Haute Ecole de Santé Vaud und Haute Ecole de Santé Genève ist dieser Kurs fest in die Ausbildung integriert und der entsprechende Nachweis des Sachverstands somit mit dem Diplom erbracht. Bei den anderen Schulen ist der Kurs aktuell noch separat zu belegen (z.B. Kurs K420 am PSI oder Expert B/C am IRA, siehe Seite Umgang mit radioaktiven Quellen).

Ausländische dipl. Radiologiefachfrauen/dipl. Radiologiefachmänner

Damit die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz als dipl. Radiologiefachfrau/dipl. Radiologiefachmann anerkannt wird, ist das ausländische Diplom vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkennen zu lassen. Für den Strahlenschutz Sachverstand im Umgang mit radioaktiven Quellen ist zusätzlich ein vom BAG anerkannter Kurs für den Bereich von B/C Labors notwendig.

Anerkannte Schulen für MTRA-Ausbildungsgänge

Fortbildung

Nach absolvieren einer Ausbildung im Strahlenschutz wird mindestens alle 5 Jahre eine obligatorische Fortbildung verlangt. Für die folgenden Berufsgruppen sieht die Fortbildungspflicht folgendermassen aus:

 
Berufsgruppe Fortbildungspflicht
dipl. Radiologiefachfrau/-fachmann HF/FH in der Radiologie und Radio-Onkologie Alle 5 Jahre, 8 UE*
dipl. Radiologiefachfrau/-fachmann HF/FH in der Nuklearmedizin - ohne Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige/r Alle 5 Jahre, 16 UE*
dipl. Radiologiefachfrau/-fachmann HF/FH mit zusätzlicher Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige/r in der Nuklearmedizin Anerkannte Fortbildung, Alle 5 Jahre, 16 UE*
* 1 UE = Unterrichtseinheit von 45 min Dauer

Zusätzliche Informationen über die Fortbildung finden Sie hier.

Letzte Änderung 13.06.2022

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/gesund-leben/umwelt-und-gesundheit/strahlung-radioaktivitaet-schall/ausbildung-im-strahlenschutz/strahlenschutzausbildung-fuer-MTRA.html