Strahlenschutzausbildung: Begriffe

Die häufig verwendeten Begriffe werden nachfolgend beschrieben.

Notwendige Ausbildung im Strahlenschutz für die Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen

Der Begriff «Notwendige Ausbildung im Strahlenschutz für die Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen» bezeichnet die notwendigen beruflichen Kenntnisse, um eine Anwendung ionisierender Strahlen anzuordnen, sicher und regelkonform durchzuführen und das Ergebnis zu beurteilen. Je nach Ausbildungsstand einer Person und Komplexität einer Anwendung kann der Anwendungsbereich einer Person eingeschränkt sein und den Einbezug von Personen mit ergänzender Ausbildung im Strahlenschutz erfordern. So ist medizinischem Personal nur die Durchführung einer Anwendung auf Anweisung einer Person mit ergänzender Ausbildung im Strahlenschutz (Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin, etc.) erlaubt. Für komplexe Anwendungen kann ein Team von Personen mit notwendiger Ausbildung im Strahlenschutz erforderlich sein, um alle Aspekte abzudecken.

Die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz umfasst:

  • Kenntnis der fachspezifischen Ausdrücke und Fachtermini;
  • Kenntnis der fachspezifischen Methoden, Hilfsmittel und Werkzeuge, deren sachgemässe Verwendung und Interpretation sowie das Abwägen von Lösungsvarianten;
  • Kenntnis der in einem Fach behandelten Themen und Sachen (Überblick über das Ganze Fachgebiet);
  • Kenntnisse über die Grundsätze und Vorschriften des Strahlenschutzes sowie die Gefahren und Risiken ionisierender Strahlung.

Die notwendige Ausbildung im Strahlenschutz wird von allen Personen verlangt, die mit ionisierenden Strahlen umgehen. Personen, die ionisierende Strahlen zu medizinischen Zwecken anwenden oder welche Strahlenschutzaufgaben gegenüber anderen Personen wahrnehmen (Art. 172 StSV), erlangen die notwendige Ausbildung im Rahmen einer Ausbildung, welche vom BAG anerkannt sein muss.

Dosisbereiche in der medizinischen Bildgebung

Die Dosisbereiche in der medizinischen Bildgebung sind in drei Bereiche unterteilt:

  • Niedrigdosisbereich: effektive Dosis der Patientin oder des Patienten E < 1 mSv
    Zahnaufnahmen, Thorax Aufnahmen oder Aufnahmen der Extremitäten
  • mittlerer Dosisbereich: 1 mSv < E < 5 mSv
    Aufnahmen des Achsenskeletts, des Beckens und des Abdomens
  • Hochdosisbereich: E > 5 mSv
    Computertomografien, die meisten nuklearmedizinischen Untersuchungen und die meisten interventionellen radiologischen Eingriffe.

Strahlenschutzausbildung für Untersuchungen im Mittel- und Niedrigdosisbereich in der Medizin

Ärzte/Ärztinnen, welche Röntgenuntersuchungen im Mittel- und Niedrigdosisbereich durchführen, müssen eine entsprechende Ausbildung absolvieren. Diese ist in die ärztliche Weiterbildung zur Erlangung eines Facharzttitels oder eines Fähigkeitsausweises integriert.

Ein Bestandteil der Weiterbildung ist der Besuch eines von BAG anerkannten Strahlenschutzkurses für die ärztliche Röntgendiagnostik. Im Übrigen richten sich die Anforderungen zur Erlangung der notwendigen Ausbildung im Strahlenschutz für Röntgenuntersuchungen im Mittel- und Niedrigdosisbereich nach den Bestimmungen der für die jeweilige Facharztrichtung gültigen Weiterbildungs- oder Fähigkeitsprogrammen.

Funktion als Strahlenschutz-Sachverständige/r

Von Personen, die nach Artikel 16 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes vom 22. März 1991 (StSG) und Artikel 182 Absatz 2 StSV in einem Betrieb im Auftrag der/des Bewilligungsinhabers/inhaberin für die Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften verantwortlich sind, wird zusätzlich zur notwendigen Ausbildung für die Anwendung ionisierender Strahlung am Menschen ein Strahlenschutz-Sachverständigenkurs gefordert.

Die Strahlenschutz-Sachverständigen müssen vertieftes Wissen über die Strahlenschutzgesetzgebung sowie über die spezifischen Strahlenschutzaufgaben des jeweiligen Tätigkeitsbereiches nachweisen.

Gesetze

Gesetzgebung Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.


Letzte Änderung 22.04.2021

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 462 96 14
E-Mail

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